Zusendung unberechtigter Rechnungen - Was Verbraucher beachten sollten
Dr. Behrmann & Härtel | 7. Januar 2009 — Leider kommt es immer häufiger vor, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnungen oder Mahnungen für Waren oder Leistunge…
Rechnungsbetrügereien. Das Bundesjustizministerium hat endlich auf diesen weit verbreiteten Missstand mit einer Pressemitteilung reagiert. Dabei wurde ausdrücklich zur Meldung von Straftaten an die Polizei und Staatsanwaltschaften aufgerufen. Auch bei Zusendung unbestellter Ware - worin noch keine Straftat gesehen wird - kann die Verbraucherzentrale informiert werden. Generell ist zu hoffen, dass der offizielle Hinweis auf die Einschaltung von Verbraucher- und Wettbewerbszentralen beherzigt wird. Auch wenn für diese eine Überlastung zu befürchten ist: Der Dammbruch des missbräuchlichen oder strafrechtlichen Verhaltens bei unberechtigten Rechnungen kann nur verhindert werden, wenn den Täter endlich entschlossen und von allen Betroffenen und Beteiligten entschlossen entgegengetreten wird.
Zusendung unberechtigter Rechnungen - Was Verbraucher wissen solltenBMJ, Berlin, PM 22.12.2008 - Leider kommt es immer häufiger vor, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnungen oder Mahnungen für Waren oder Leistungen bekommen, die sie nie bestellt oder in Anspruch genommen haben. Windige Unternehmen behaupten darin wahrheitswidrig, man habe beispielsweise im Internet ein Buch oder eine CD gekauft, einen Ahnenstammbaum erstellen lassen oder sonstige entgeltliche Leistungen genutzt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries informiert Verbraucherinnen und Verbraucher, was sie in einer solchen Situation beachten sollten: (…)
“Auf eine Rechnung oder ein normales Mahnschreiben muss man nicht reagieren. Es kann aber sinnvoll sein, dem Absender schriftlich mitzuteilen, dass man keinen Vertrag geschlossen hat. Wer nicht ausschließen kann, vielleicht doch - etwa im Internet - eine Vertragserklärung abgegeben zu haben, sollte den Vertrag vorsorglich anfechten bzw. widerrufen. Sollten Sie einen Mahnbescheid über eine unberechtigte Forderung vom Gericht zugestellt bekommen, müssen Sie dagegen unbedingt Widerspruch einlegen! Denn jeder kann wegen einer angeblichen Geldforderung einen Mahnbescheid beantragen. Das Gericht prüft in dieser Phase des Verfahrens nicht, ob der Anspruch wirklich besteht. Wird binnen zwei Wochen kein Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt, erlässt das Gericht auf Antrag einen Vollstreckungsbescheid. Daraus kann vollstreckt werden, wenn kein Einspruch eingelegt wird. Das heißt, möglicherweise steht eines Tages der Gerichtsvollzieher vor der Tür, wenn Sie sich nicht gegen einen Mahnbescheid oder einen Vollstreckungsbescheid wehren”, erläuterte Zypries. (…)
Mit einer unberechtigten Zahlungsaufforderung kann ein Unternehmen schon nach geltendem Recht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. Die Verbraucherzentralen (www.verbraucherzentrale.de) und die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg (www.wettbewerbszentrale.de) können gegen solche Unternehmen vorgehen, etwa Unterlassung verlangen oder sogar Kla…
» Vollständiger ArtikelErschienen 30. Dezember 2008 auf http://www.jur-blog.de.
Dr. Behrmann & Härtel | 7. Januar 2009 — Leider kommt es immer häufiger vor, dass Verbraucherinnen und Verbrauchern Rechnungen oder Mahnungen für Waren oder Leistunge…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 30. Juni 2010 — Schon seit 2002 existiert der §241a BGB, der im ersten Absatz vermeintlich einfach festhält: Durch die Lieferung unbestellt…
Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf | 30. Juni 2010 — Schon seit 2002 existiert der §241a BGB, der im ersten Absatz vermeintlich einfach festhält: Durch die Lieferung unbestellter Sach…
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