Keine Mitstörerhaftung eines Blog-Betreibers für rechtswidrige Kommentare

Wie ich gerade in einem Urteil des Amtsgerichts München (AZ: 142 C 6791/08) lesen konnte, wurde ein bekannter Blogger wegen rechtswidrigen Kommentaren in seinem Blog angeklagt.

Das Amtsgericht verneinte dabei zwar zunächst grundsätzlich eine Vorabprüfungspflicht für Kommentare, die in einem Weblog veröffentlicht wurden. Nach Ansicht der Münchner Richter trifft den Betreiber allerdings - im Gegensatz zu anderen gleichgelagerten Entscheidungen - eine Überwachungspflicht, so dass er wohl zumindest regelmäßig - in welchen Zeitabständen dies als erforderlich angesehen wird bleibt offen - die Kommentare einsehen muss.

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Themen: Rechtsschutz

Erschienen 30. Juli 2008 auf http://it-recht-blog.de.

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