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Keine Minderung von Sonderleistungen bei Streik

am 21.02.2007 von http://log.handakte.de/

Nimmt Ihr Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik teil, führt das zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Währenddessen hat er keinen Anspruch auf Lohn, seine Ansprüche auf tarifliche Sonderleistungen können Sie als Arbeitgeber ebenfalls mindern. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen eine solche Minderungsbefugnis auch zusteht. Diese muss sich nach Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlusstatbeständen richten.
Gilt für Ihr Unternehmen ein Manteltarifvertrag und wurde darin beispielsweise eine „Maßregelungsklausel“ vereinbart, in der ein Arbeitsverhältnis durch die Arbeitskampfmaßnahme als …

Keine Minderung von Sonderleistungen bei Streik

LohnPraxis-Weblog / Nimmt Ihr Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik teil, führt das zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Währenddessen hat er keinen Anspruch auf Lohn, seine Ansprüche auf tarifliche Sonderleistungen können Sie …

BAG: Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik?

Rechtblog / Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik, so führt dies zum sog. Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Er verliert für diesen Zeitraum seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann zusätzlich ber…

Minderung von Sonderleistungen für streikende Mitarbeiter ?

recht verständlich / Herr A arbeitet in einer Redaktion einer Tageszeitung. Die Gewerkschaft rief zum Streik auf, um den „Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen - MTV“ durchzusetzen. Herr A streikte mit. Am 25. Februar 2004 kam nun …

Streiktage sind keine Ruhetage

JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einer heute verkündeten Entscheidung. Zwar verliere der Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik seinen Anspruch auf Lohn und Gehalt für die Streikdauer, weil das Arbeitsverh…

Papier ist geduldig

Handakte WebLAWg / Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss,…

Rückzahlung von Ausbildungskosten - Unwirksame Rückzahlungsklausel wenn Beendigungsgrund keine Rolle spielt

andreas-buschmann.net / Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitgeber die Kosten einer Ausbildung  des Arbeitnehmers trägt und der Arbeitnehmer die Ausbildungskosten ganz oder teilweise zurück zu zahlen hat, wenn das Arbeitsverhältnis endet. Was…

Tarifrecht: Tarifliche “Altersgrenze 65″ wirksam

Anwaltskanzlei Ferner Alsdorf / Tarifliche Altersgrenzen, die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses für den Zeitpunkt des Erreichens der sozialversicherungsrechtlichen Regelaltersgrenze vorsehen, sind zulässig. Das musste sich eine Arbeitnehmerin vor dem Bundesgerichtshof (BAG…

Rückzahlungsklausel - Ausbildungskosten

Rechtblog / Haben die Parteien in einem vom Arbeitgeber vorformulierten Arbeitsvertrag vereinbart, dass ein Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf einer bestimmten Frist vom Arbeitgeber übernommene Ausbildungskosten zurückzahlen muss,…

BAG: Zur Rückzahlungsklausel bei Ausbildungskosten

Anwalt bloggt / Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 11.04.2006 in dem Verfahren 9 AZR 610/05 können vorformulierte Klausel zur Rückzahlung von Ausbildungskosten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses unwirksam sein. Der Beklagte war bei der Kläg…

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Rainer Langenhan

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