Keine Minderung von Sonderleistungen bei Streik
am 21.02.2007 von LohnPraxis-Weblog
Nimmt Ihr Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik teil, führt das zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Währenddessen hat er keinen Anspruch auf Lohn,
seine Ansprüche auf tarifliche Sonderleistungen können Sie als Arbeitgeber ebenfalls mindern. Voraussetzung hierfür ist, dass Ihnen eine solche Minderungsbefugnis auch zusteht. Diese muss sich nach Anspruchsvoraussetzungen und Ausschlusstatbeständen richten.
Gilt für Ihr Unternehmen ein Manteltarifvertrag und wurde darin beispielsweise eine „Maßregelungsklausel“ vereinbart, in der ein Arbeitsverhältnis durch die Arbeitskampfmaßnahme …
Keine Minderung von Sonderleistungen bei Streik
Handakte WebLAWg / Nimmt Ihr Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik teil, führt das zu einem Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Währenddessen hat er keinen Anspruch auf Lohn, seine Ansprüche auf tarifliche Sonderleistungen können Sie als Arbeitgeber ebenfalls mi…
BAG: Minderung von Sonderleistungen wegen der Beteiligung an einem Streik?
Rechtblog / Beteiligt sich ein Arbeitnehmer an einem rechtmäßigen Streik, so führt dies zum sog. Ruhen des Arbeitsverhältnisses. Er verliert für diesen Zeitraum seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt. Der Arbeitgeber kann zusätzlich ber…
Minderung von Sonderleistungen für streikende Mitarbeiter ?
recht verständlich / Herr A arbeitet in einer Redaktion einer Tageszeitung. Die Gewerkschaft rief zum Streik auf, um den „Manteltarifvertrag für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen - MTV“ durchzusetzen. Herr A streikte mit. Am 25. Februar 2004 kam nun …
Streiktage sind keine Ruhetage
JuracityBlog / so das Bundesarbeitsgericht in einer heute verkündeten Entscheidung. Zwar verliere der Arbeitnehmer bei der Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik seinen Anspruch auf Lohn und Gehalt für die Streikdauer, weil das Arbeitsverh…
Arbeitsrecht: Auskunftsanspruch über Betriebsrentenanwartschaften
LohnPraxis-Weblog / Geht ein Arbeitsverhältnis durch Betriebsübergang auf einen anderen Arbeitgeber über, hat der Arbeitnehmer lediglich gegen den neuen Arbeitgeber, also den Betriebserwerber, einen Anspruch auf Auskunft über die Höhe seiner bis…
Gehaltskürzung wegen Warnstreik bei der Bahn?
JuracityBlog / nein, nein, es geht nicht darum, dass Mehdorn den Lokführern das Gehalt kürzt, auch wenn der Warnstreik nach Ansicht der Arbeitsgerichte in Düsseldorf und Mainz nicht rechtmässig war. Gehaltskürzungen bei unrechtmässig…
BAG: Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer
Rechtblog / Nach § 85 SGB IX bedarf die Kündigung des Arbeitverhältnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts. Dies gilt nach § 90 Abs. 1 Nr. 1 SGB IX nicht, wenn das Arbeitsverhä…
Arbeitsrecht: Unverzüglicher Widerspruch des Arbeitgebers
LohnPraxis-Weblog / Ein befristetes Arbeitsverhältnis verlängert sich dann auf unbestimmte Zeit, wenn es nach dem Ablauf der Befristung mit Ihrem Wissen als Arbeitgeber fortgesetzt wird (§ 15 Absatz 5 TzBfG). Wollen Sie das verhindern, müssen Sie der For…
Lohn ohne Arbeit - Der Annahmeverzug des Arbeitgebers
SCHINDLER BOLTZE Rechtsanwälte / Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) besteht die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Vergütungszahlung u.U. auch dann, wenn der Arbeitnehmer überhaupt nicht tätig geworden ist. So z. B. im Falle des Annahmeverzuges. Annahmeverz…
