Noch immer Stress mit dem Ex (Mietschulden)
Rechtsanwalt Miehler | 27. Mai 2009 — Auch nachdem Eva B. vor 3 Jahren aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen ist lässt sie die Beziehung zu Till nicht los. Ihr zieh…
"Wenn ich aus der Ehewohnung ausgezogen bin, brauche ich auch keine Miete mehr zu bezahlen." Klngt gut - ist aber meistens falsch.
Richtig ist:
Oftmals haben beide Eheleute den Mietvertrag unterschrieben. Zieht einer aus und der andere will in der Wohnung wohnen bleiben, ist der andere auch für die Zahlung der Miete zuständig. Das gilt aber nur im Verhältnis zu dem anderen Ehegatten.
Wird die Miete nicht gezahlt, kann sich der Vermieter auch an den ausgezogenen Ehegatten wenden, solange das Mietvertrag mit diesem fortbesteht. Der Mietvertrag mit dem Vermieter endet nicht mit dem Auszug!
Daher sollte man im Einvernehmen mit dem verbleibenden Ehegatten den Vermieter bitten, das Mietverhältnis mit dies…
» Vollständiger ArtikelErschienen 24. Juli 2010 auf http://www.scheidungsfix.de/.
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