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Keine Menschenrechte bei der taz

am 17.09.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Das Landgericht Berlin verurteilte heute Rechtsanwalt Günter Freiherr von Gravenreuth zu vierzehn Monaten Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurden. Der Vorwurf lautete Betrug. Geschädigte soll die linke Tageszeitung taz gewesen sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Gleichwohl will der Autor eines Artikel in der taz, Herr Mathias Broekers, den Verurteilten unmittelbar nach der Verkündung des Urteils wohl am liebsten sofort in ein Zuchthaus gesteckt wissen:
Zur Überraschung der Prozessbeobachter wurde er im Sitzungssaal nicht verhaftet.
schreibt der mit gesundem Volksempfindung offenbar gut ausgestattete taz-Schreiberling am Schluß seines stimmungsvollen Prozeßberichts.
Es gibt eine ganz vernünftige Regel unter Rechtsanwälten, ganz besonders bei Strafverteidigern: In eigenen Angelegenheit sollte ein Jurist nicht sein eigener Anwalt sein: Wer als Anwalt sich selbst vertritt, hat einen Narren zum Mandanten und einen Dilettanten als Vertreter.
Auf den vorliegenden Fall übertragen heißt das: Dieser taz-Schreiber hätte gut daran getan, einen Kollegen vom Tagesspiegel, der Morgenpost oder eines anderen Blatts die Berichterstattung überlassen sollen. Dilettanten und Narren gibt es also nicht …

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