Keine "Lieferung frei Haus" bei Verpackungskosten

Versandkostenfreie Lieferungen gehören für viele Online-Shophändler längst zum Marketing und gelten als Vorteil gegenüber anderen Anbietern. Jedoch darf nicht irreführend geworben werden, wenn die Werbeaussagen nicht halten, was sie versprechen. Das OLG Hamm bestätigte die Auffassung des LG Dortmund, das einem Online-Händler eine irreführende Werbung attestiert hatte, weil im Newsletter und im Online-Shop mit einer Lieferung "frei Haus" geworben wurde, tatsächlich jedoch u.a. Verpackungskosten berechnet wurden. Zwar hat das OLG Hamm in seinem Urteil v. 04.05.2010 - 4 U 32/10 - das Urteil des LG Dortmund v. 26.11.2009 - 18 O 100/09 - teilweise abgeändert, doch im Wesentlichen bestätigt: Was war passiert? Die Parteien des Rechtsstreits stehen im Wettbewerb im Bereich der Werbemittelindustrie. Die Angebote der Antragsgegnerin richteten sich nur an Unternehmer ("B2B"-Bereich). Die Antragsgegnerin versandte an ihre Kunden per E-Mail einen Newsletter, in dem es u.a. hieß: "(...) Bei Online-Bestellungen liefern wir innerhalb Deutschlands generell frei Haus. (...)" sowie "(...) Bei Bestellungen neutraler Ware unter 50,00 € Netto-Warenwert berechnen wir lediglich einen Mindermengen-zuschlag von 4,80 €. (...)" Auch auf der Startseite des Internetauftritts warb die Antragsgegnerin fettgedruckt wie folgt: "(...) Bei Onlinebestellungen wird innerhalb Deutschlands und Österreichs frei Haus geliefert. (...)". Hier wurde schon nicht auf den Mindermengenzuschlag hingewiesen sowie dass bei Samstagszustellungen nach der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Versandkostentabelle gewichts- und uhrzeitabhängige Versandkosten entstehen. Vor allem: Weder im Newsletter noch im Shop wies die Antragsgegnerin darauf hin, dass in der Regel zusätzlich Verpackungskosten von 2,45 € je Sendung berechnet werden, die erstmals in einer übersandten Auftragsbestätigung erwähnt wurden. Zusätzlich nahm die Antragsgegnerin in ihrem Newsletter zur Dokumentation ihres günstigen Angebots einen Versandkostenvergleich bei Onlinebestellungen vor, bei dem u.a. die Kosten der Parteien des Rechtsstreits miteinander verglichen wurden. Das OLG Hamm bestätigte die Auffassung der Vorinstanz insoweit als die im Newsletter und auf der Homepage bestandeten Werbeaussagen mit den Hinweisen irreführend seien, dass die Lieferung bei Online-Bestellungen generell frei Haus erfolge und lediglich ein Mindermengenzuschlag erhoben werde: "(...) In der Gesamtschau des Newsletters und insbesondere auch unter Einbeziehung des darin vorgenommenen Preisvergleichs gewinnen die gewerblichen Abnehmer, auf die es ankommt, jedenfalls in einer nicht unerheblichen Anzahl den Eindruck, dass sie im Fall eines Standardversandes mit Ausnahme des eventuellen Mindermengenzuschlages keine weiteren Zusatzkosten zukommen. (...)" Der 4. Zivilsenat führte aus, die Abnehmer entnehmen der Werbeaussage, dass angesichts der regelmäßigen …

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches

Themen: Marketing , Olg Hamm , Netto , B2b , Lieferung Frei Haus
Rechtsgebiet: Wettbewerbsrecht

Erschienen 6. Dezember 2010 auf http://blog.mein-recht-im-netz.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Zur Zulässigkeit der Werbung mit „Lieferung frei Haus” bei tatsächlichen Kosten

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 16. Februar 2011 — Im Rahmen des Onlineangebots ist der Onlinehändler aufgrund der gesetzlichen Informationspflichten gegenüber dem Verbraucher …

OLG Hamm: Werbung mit Lieferung frei Haus wettbewerbswidrig bei Mindermengenzuschlag

Beckmann und Norda Rechtsanwälte Bielefeld | 20. August 2010 — OLG Hamm Urteil vom 04.05.2010 4 U 32/10 Lieferung frei Haus Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Werbung mit dem Hinweis "Liefe…

Shopbetreiber News: Lieferung "frei haus" ist irreführend, wenn gleichzeitig Verpackungskosten berechnet werden

Kanzlei Dr. Schenk | 2. November 2010 — Das OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az.: 4 U 32/10 hat entschieden, dass die Werbung Lieferung "frei Haus" eine irreführende Wer…

OLG Hamm: Wettbewerbsverstoß, wenn Hinweis “Lieferung frei Haus” nicht zugleich darüber belehrt, dass dies erst ab einem bestimmte…

Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte | 24. August 2010 — OLG Hamm, Urteil vom 04.05.2010, Az. 4 U 32/10 §§ 3 Abs. 1; 5 Abs. 2 Nr. 2 UWG Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Wer…

OLG Hamm: Lieferung „frei Haus“ wettbewerbswidrig?

Kurz Pfitzer Wolf | 20. August 2010 — Was war passiert? Firma A und B sind Online-Händler und Wettbewerber im Vertriebs von Werbemitteln, insbesondere bedruckter T…

Versandkosten für Inselbewohner müssen angegeben werden

DOPATKA | 3. Mai 2011 — Wer im Internet Verbrauchern Waren anbietet, muss angeben ob und in welcher Höhe Versandkosten anfallen . Die Angaben müssen de…

“Lieferung frei Haus” kann wettbewerbswidrig sein

Trainingsblog-eCommerce | 11. Oktober 2010 — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass der Hinweis, “Bei Online-Bestellungen wird innerhalb Deutschlands und Ös…

AG Charlottenburg: Bei Widerruf eines Verbrauchervertrages treffen die Verpackungskosten für die Warenrücksendung den Käufer

IT-Recht Kanzlei - Nachrichten | 16. Februar 2011 — Widerruft ein Verbraucher einen unter §§ 355 ff. BGB fallenden Verbrauchervertrag gegen-über einen Unternehmer (B2C-Geschäft), …

Unwirksamer Gewährleistungsausschluss bei privaten Verkäufen

www.rechtsklarheit.de | 10. Januar 2010 — Anders als gewerbliche Verkäufer können private Verkäufer im Kaufvertrag über gebrauchte Sachen einen Gew&aum…

Wettbewerbsrecht: Ist die Aufforderung zur Versandkostenanfrage zulässig?

Blog für Gewerblichen Rechtsschutz | 26. Mai 2011 — Aufgrund der gesetzlichen Informationspflichten ist der Onlinehändler bei seinen Angeboten über das Internet gegenüber dem Ve…