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Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer?

am 14.04.2007 von Anwalt bloggt

Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten.


Der Gesetzgeber hat jedoch bislang lediglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt (siehe hier).


Das erste Amtsgericht hat nun die Auffassung vertreten, dass selbst Altfälle, soweit diese noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden können, da die alte Verordnung am 11. April ausser Kraft getreten ist, die neue jedenfalls Bußgeldrechtlich noch nicht den Einzug in das deutsche Recht gefunden habe…
…die Materie bleibt spannend. Jedenfalls empfielt es sich jeden Bussgeldbescheid genauestens zu prüfen und im Zweifelsfall anzufechten.


Was was soll man nun LKW- oder Busfahrern sowie Fuhrunternehmern bezüglich …

Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer?

Anwalt bloggt / Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat jedoch bislang lediglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt (siehe hier). Das erste Amtsgericht hat nun die Auffassung vertre…

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Pflichtfortbildung für Bus- und LKW-Fahrer

Anwalt bloggt / Bus- und Lkw-Kraftfahrer sollen nach einem nunmehr von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (16/1365) künftig zur regelmäßigen Weiterbildung verpflichtet werden. Dies wird u.a. damit begründet, dass aus EU-Sicht Handlungsbedarf im Sinn…

Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

Anwalt bloggt / Seit Inkrafttreten des § 21a des Arbeitszeitgesetzes scheint bei den Kraftfahrern einige Unsicherheit zu herrschen. Hier nun ein Versuch, die Änderungen verständlich aufzuzeigen.  Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das Arbeitszeitgesetz im Ge…

Geänderte Lenk- und Ruhezeiten für Lastwagenfahrer ab heute

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Kein Bußgeld mehr bei Lenkzeitenverstößen

Handakte WebLAWg / Seit dem 11. April können LKW-Fahrer und ihre Arbeitgeber nicht mehr wegen Verstößen gegen die europäischen Bestimmungen über Lenk- und Ruhezeiten mit Bußgeld belegt werden, weil es das Bundesverkehrsministerium versäumt hat, die deutschen BuÅ

Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006

Anwalt bloggt / Nachfolgend ein Überblick der Lenk- und Ruhezeiten für Bus- und LKW-Fahrer nach der am 11.04.2007 in Kraft getretenen VO (EG) 561/2006. Tägliche Lenkzeit Maximal 9 Stunden Zwei mal pro Woche Erhöhung auf 10Stunden zulässig Wochenlenkzeiten …

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Versäumte Änderung: Kein Bußgeld mehr bei Lenkzeitenverstößen

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RA Joachim Sokolowski

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