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Keine Lenk- und Ruhezeiten mehr für Bus- und LKW-Fahrer?

am 14.04.2007 von Anwalt bloggt

Am 11. April ist die neue EU-Verordnung bezüglich der Lenk- und Ruhezeiten in Kraft getreten.
Der Gesetzgeber hat jedoch bislang lediglich einen Gesetzentwurf zur Umsetzung vorgelegt (siehe hier).
Das erste Amtsgericht hat nun die Auffassung vertreten, dass selbst Altfälle, soweit diese noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sind, nicht mehr mit einem Bußgeld belegt werden können, da die alte Verordnung am 11. April ausser Kraft getreten ist, die neue jedenfalls Bußgeldrechtlich noch nicht den Einzug in das deutsche Recht gefunden habe…
…die Materie bleibt spannend. Jedenfalls empfielt es sich jeden Bussgeldbescheid genauestens zu prüfen und im Zweifelsfall anzufechten.
Was was soll man nun LKW- oder Busfahrern …

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Lenk- und Ruhezeiten nach Einführung des § 21a ArbZG

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Kein Bußgeld mehr bei Lenkzeitenverstößen

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Übersicht der Lenk- und Ruhezeiten nach VO (EG) 561/2006

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RA Joachim Sokolowski

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