Keine leichte Beute für schweren Raub

Sie hatten nicht damit gerechnet, daß der Drogenhändler zur Polizei geht, um den Raub anzuzeigen. Aber es kam anders als geplant. Aus dem Raub wurde einer, für den das Gesetz eine Freiheitsstrafe von mindestens 5 Jahren vorsieht und der Dealer macht die Anzeige. Die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Am Ende standen dann doch “nur” 2 1/2 Jahre für den ein…

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Themen: Berlin
Rechtsgebiet: Strafrecht

Erschienen 28. April 2008 auf http://www.kanzlei-hoenig.de.

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