Kündigung wegen privater Internetnutzung
Lynch04 | 19. April 2010 — Das Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hat am Montag in einem Urteil bekanntgegeben, dass die private Nutzung des Inte…
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hält eine (ordentliche) Kündigung eines Arbeitnehmers wegen privater Internetnutzung auch dann nicht für sozial gerechtfertigt, wenn sich der Mitarbeiter in einer sog. Mitarbeitererklärung schriftlich verpflichtet hatte, den Internetzugang des Arbeitgebers nur für dienstliche Zwecke zu nutzen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass der Arbeitgeber eine erhebliche Beeinträchtigung der arbeitsvertraglich geschuldeten Leistung entsprechend der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 07.05.2005 – 2 AZR 581/04 -) nicht dargestellt hätte, weil es insbesondere an der Darstellung …
» Vollständiger ArtikelErschienen 19. April 2010 auf http://www.internet-law.de/.
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