Keine Familienversicherung für Mehrverdiener
Unternehmerarbeitsrecht | 18. Juli 2011 — Das Bundesverfassungsgericht hält an seiner Auffassung fest, dass besserverdienende Ehepaare ihre Kinder nicht beitragsfrei in …
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigt Bundessozialgericht (BSG): Kinder sind nicht beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert, wenn das Elternteil mit dem höheren Einkommen privat versichert ist.
Mit Beschluss v. 14.6.2011 (1 BvR 429/11 hat das BverfG die Verfassungsbeschwerde einer in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Frau aus Niedersachsen nicht zur Entscheidung angenommen. Sie wollte ihre 4 Kinder über die Familienversicherung mitversichern lassen. Ihr Mann ist selbstständiger Rechtsanwalt und privat krankenversichert.
Benachteiligung verheirateter Paare kein Gleichheitsverstoß
§10 Abs. 2 SGB V bestimmt, dass Kinder von gesetzlich Krankenversicherten beitragsfrei mitversichert sind. § 10 Abs. 3 schließt Kinder von der Familienversicherung aus, wenn der Ehe- oder Lebenspartner des gesetzliche versicherten Elternteils mehr verdient und nicht gesetzlich krankenversichert ist. Für eheähnliche Lebenspartner gilt diese Ausschlussregelung nicht. Die gesetzliche Regelung benachteiligt deshalb zwar besserverdienende verheiratete Paare gegenüber unverheirateten Paaren. Diese Ungleichbehandlung verstößt aber nach Auffassung des BverfG nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Verbindung mit dem Grundrecht auf Ehe und Familie..
Ausgleich finanzieller Nachteile durch Steuererklärung
Als Ausgleich für den Ausschluss der Kinder aus der Familienversicherung reiche die einkommensteuerrechtliche Berücksichtigung von Krankenversicherungsbeiträgen der Kinder aus, so das BverfG., Eine “punktuelle gesetzliche Benachteiligung” sei deshalb hinzunehmen..
Schutz der Krankenkasse vor Überforderung
Die Krankenkassen wären überfordert, wenn sie ständig bei unverheirateten Paaren prüfen müssten, ob eine eheähnliche Gemeinschaft besteht, meint das BVerfG. Der Gesetzgeber sei zu einer abstrakten Typisierung berechtigt, auch wenn diese im Einzelfall zu Ungerechtigkeiten führ…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Juli 2011 auf http://aktuell.szary.de.
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