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Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen

am 02.11.2007 von http://log.handakte.de/

Das BSG hat entschieden, dass ein Angehöriger der Zeugen Jehovas bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen eine Kostenerstattung von der Krankenkasse nicht verlangen kann.
Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab, (Fremd) Blutinfusionen zu erhalten. Am 14.04.2002 kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum Augsburg. Die Ärzte hielten dort eine Herz-Notfalloperation für erforderlich, aber für undurchführbar, weil der Kläger einer Gabe von (Fremd) Blutprodukten nicht zustimmte. Das Klinikum Fulda war allerdings bereit, eine Operation auch ohne solche Transfusionen durchzuführen. Das “Krankenhaus-Verbindungskomitee der Zeugen Jehovas” veranlasste, dass der Kläger am Abend des 15.04.2002 mit einem Hubschrauber von Augsburg nach Fulda …

hermi stadler am 05.11.2007 um 23:32 Uhr:

die entscheidung des gerichts ist absolut richtig.

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Keine Kostenerstattung bei Krankenhausverlegung aus religiösen Gründen

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