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Keine Konzernhaftung des Staates wegen UMTS-Lizenzerwerb durch die Deutsche Telekom AG

am 06.05.2006 von Unternehmensrechtliche Notizen

Beck-Aktuell meldet:
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass einem Aktionär der Deutschen Telekom
AG keine aktienrechtlichen Schadensersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland
wegen der Teilnahme der Telekom an der so genannten UMTS-Versteigerung im Jahre 2000
zustehen. Der Kläger hatte argumentiert, die Bundesrepublik als damaliger Mehrheitseigner
habe die Telekom zu diesem negativen Geschäft veranlasst (Urteil vom 27.04.2006,
Az.: 18 U 90/05, nicht rechtskräftig).

 

Dazu die Klarstellung, dass der Kläger nicht für sich selbst
Schadenersatz begehrte, sondern er hat den (vermeintlichen) Ersatzanspruch der Gesellschaft
(Deutsche Telekom AG) geltend gemacht und Leistung an die Gesellschaft gefordert (§
317 Abs. 4, § 309 Abs. 4 Sätze 1 und 2 AktG).

 

Zur Sache selber: man wird die Business Judgement …

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Prof. Dr. Ulrich Noack

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