Telekom darf IP-Adressen sieben Tage speichern
LawBlog | 21. Juni 2010 — Telekom-Kunden können nicht die sofortige Löschung ihrer IP-Adressen verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Mai…
Aktuell vertreten wir zahlreiche Betroffene, die eine sog. Tauschbörsenabmahnung erhalten haben. Viele Betroffene erhalten nicht nur eine Abmahnung, sondern werden gleich in regelmäßigen Abständen vom Postboten heimgesucht…
Damit überhaupt eine Abmahnung verschickt werden kann, muss die ladungsfähige Adresse des potentiellen Urheberrechtsverletzer ermittelt werden. Dies erfolgt über die Feststellung der sog. IP-Adresse – einer Adresse die im Netz erkennbar ist und Rückschlüsse über den verwendeten Internetanschluss und damit über den Internetanschlussinhaber erlaubt. Die IP-Adresse wird dem Internetanschluss vom Internetprovider (Telekom, 1&1, Vodafone, Alice etc.) zugewiesen und in regelmäßigen Abständen verändert (sog. dynamische IP-Adresse). Der Internetprovider ist damit der einzige, der Kenntnis der Daten hat, die erforderlich sind, um die Internetnutzer zu personalisieren.
Wird nun festgestellt, dass über eine bestimmte IP-Adresse illegal am Filesharing teilgenommen wurde, so wird der Internetprovider auf Auskunft und folglich auf Herausgabe der Adressdaten des Internetanschlussinhabers in Anspruch genommen. Selbstverständlich wird hierfür einige Zeit benötigt. Für die Geltendmachung des Auskunftsverfahrens ist es natürlich von höchster Bedeutung, dass der Internetprovider die Daten, die Auffschluss über den hinter einer IP-Adresse verborgenen Anschlussinhaber geben, in der Zwischenzeit nicht löscht.
Die Telekom,bspw., speichert die erforderlichen Daten für sieben Tage. Dieser Zeitraum genügt der Abmahnbranche jedoch meist, um die erforderlichen Daten zu sichern. Eine Kunde der Telekom wehrte sich nun vor Gericht gegen die Speicherpraxis der Telekom. Als Inhaber eines Flatrate-Vertrages (“T-Online-dsl-flat-Tarif”) bestünde keine Notwendigkeit der Datenspeicherung. Vielmehr müssten die Daten sofort nach Beendigung der Internetverbindung gelöscht werden.
Hätte der Kunde der Telekom Recht bekommen, so hätte die Abmahn-”Industrie” einen herben Schlag erlitten. Die Datenermittlung hätte sich enorm erschwert.
Das OLG Frankfurt am Main erteilte dem Ansinnen des Klägers eine Absage (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urt. v. 16.06.2010, Az.: 13 U 105/07). Nachfolgend finden Sie einen Auszug der diesbezüglichen Pressemitteilung des OLG Frankfurt am Main:
Hintergrund Der Kläger hat mit der beklagten Telekom AG vor Jahren einen Internet-Zugangsvertrag nach dem sog. “T-Online dsl flat-Tarif” geschlossen. Er verlangt von der Telekom, dass diese die ihm zur Internetnutzung jeweils zugeteilten “dynamischen IP-Adressen” sofort nach Beendigung der Verbindung löscht. Zur Zeit der Klageerhebung speicherte die Beklagte die IP-Adressen nach dem Rechnungsversand noch 80 Tage. Das Landgericht gab der Klage im Juni 2007 insoweit statt, als es der Telekom untersagte, die Daten länger als sieben Tage zu speichern. Im selben Jahr änderte die …
» Vollständiger ArtikelErschienen 6. Juli 2010 auf http://www.ip-notiz.de.
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