Keine Informationen = Keine Probleme

Um Geschwindigkeitsmessungen überprüfen zu können, benötigt die Verteidigung die so genannte “Lebensakte” des Messgerätes. Damit konnte man überprüfen, ob das Gerät störungsanfällig war und ob eventuell nach einer Reparatur eine Nacheichung hätte stattfinden müssen. Leider werden seit einiger Zeit immer weniger “Lebensakten” geführt. Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erklärt auch warum:

“Die bisherige Auskunftserteilung wurde als geeignetes Mittel zur Verwirklichung des Offenheitsprinzips im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit gegenüber allen Verfahrensbeteiligten gesehen. Jedoch wurde unsere eigene Akte immer mehr dazu verwendet, auf Grund der Anzahl der Reparaturen und Eichungen den Messgeräten Fehlfunktionen zu unterstellen. Das Ziel unserer Aktenführung jedoch war es eine Übersicht über die angefallenen Betriebs-…

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Themen: Brandenburg

Erschienen 17. November 2008 auf http://www.kreuzberger-verkehrsrecht.de.

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