Keine Hundesteuer für Hundezüchter
Kommunen dürfen von gewerblichen Hundezüchtern keine Hundesteuern verlangen. Die Steuer darf, so das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem jetzt bekannt gewordenen Urtiel, von Städten und Gemeinden nur dann erhoben werden, wenn Hunde auch aus privaten Gründen gehalten werden. Dies ist etwa der Fall, wenn die Tiere auf Ausflüge oder auf Urlaubsreisen mitgenommen werden. Die kommunale Hundesteuer ist eine Art Luxussteuer, von der gewerbsmäßige Züchter befreit sind. (more…)
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Ich empfinde es auch als ungerecht eine Steuer zu zahlen, wenn die Hunde NUR auf dem eigenem Grundstück gehalten werden (Land von mehreren tausend qm!) Da ist es nicht nötig das öffendliche Land zu betreten! Wenn ein Auto abgemeldet ist und auf eigenem Grundstück steht muss es ja auch nicht versteuert und versichert werden! Warum soll man dann für die Hunde Steuern zahlen, obwohl sie nur auf dem eigenem Grundstück rumlaufen, nicht eine Pfote auf öffendliches Land tun? Das ist in meinen Augen nicht rechtens!! Weiß jemand dazu was?
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