Keine Hehlerei und nicht in den Kiosk eingebrochen

Meinem Mandanten war vorgeworfen worden, entweder einen Einbruch begangen zu haben oder aus einem Kioskeinbruch in Helmstedt stammende Waren, nämlich Zigaretten und Telefonkarten, in seinem eigenen Kiosk verkauft zu haben wobei er zumindest billigend in Kauf genommen habe, dass die Ware aus einem Eigentumsdelikt stammt. Die Polizei hatte stangenweise Zigaretten aus dem Kiosk meines Mandanten beschlagnahmt. Diese konnten aber nicht dem Kioskeinbruch zugeordnet werden. Spuren am Tatort, die auf meinen Mandanten hindeuten würden, fanden sich ohnehin nicht. Nachdem ich den ermittelnden Polizeibeamten am ersten Verhandlungstag gefragt hatte, ob die Buchführung meines Mandanten auf dessen Zigaretteneinkäufe hin untersucht worden sei, und dies verneint wurde, entbannt mein ansonsten schweigender Mandant seine Steuerberaterin von ihrer Verschwiegenheitspflicht. Diese sandte schnellstens die Ei…

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Themen: Kiosk , Einbruch

Erschienen 26. Januar 2010 auf http://strafverteidigerbericht.beeplog.de.

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