Keine Haftung des Großmarkt-Betreibers für Parkplatzunfälle

Immer wieder kommt es vor, dass sich Unfälle auf privaten Kundenparkplätzen ereignen und der Schadenverursacher sich aus dem „Staub“ macht. Der Geschädigte kommt dann oftmals auf die (glorreiche) Idee, denjenigen in die Haftung zu nehmen, der den Parkplatz betreibt. Dem hat das Amtsgericht München („AG“) mit Urteil vom 28. Juli 2010 (Aktenzeichen: 343 C 6867/10) einen Riegel vorgeschoben. Das AG hat entschieden, dass weder Betreiber noch Mitarbeiter eines Großmarktes für die Ermittlung des Unfallverursachers, der einen Schaden an einem auf dem Parkplatz des Marktes geparkten Auto verursacht hat, verantwortlich sind.

Der Entscheidung des AG lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Vormittag stellte ein Fahrer seinen PKW auf dem Parkplatz eines Großmarktes ab. Als er nach seinem Einkauf zurückkam, stellte er fest, dass sein PKW beschädigt (Schaden 1.686,00 €) war. Er selbst konnte Schädiger nicht ausfindig machen. Zuvor hatte sich aber ein Unbekannter an der Information des Großmarkts gemeldet und erklärt, dass er einen PKW angefahren habe. Er bat darum, das Kennzeichen des beschädigten Fahrzeugs ausrufen zu lassen. Erfolglos wurde dann das Kennzeichen ausgerufen, woraufhin sich nur der Schädiger noch einmal meldete. Die Mitarbeiterin des Großmarktes vergaß, die Personalien des Unbekannten aufzunehmen. Der Geschädigte verlangte Ersatz seines Schadens vom Betreiber des Großmarktes und behauptete, die Mitarbeiterin sei verpflichtet gewesen, sich den Namen zu notieren.

Das Amtsgericht ist der Auffassung, dass die Mitarbeiterin des Großmarktes nicht verpflichtet ist, sich die Personalien des Unfallverursachers geben zu lassen, wenn sie das Kennzeichen des Geschädigten ausgerufen hat. Der Betreiber des Großmarktes hafte daher auch nicht, wenn der Geschädigte den Ausruf nicht hört und sich der Unfallverursacher nachher nicht mehr ermitteln lässt. Grundsätzlich habe der Betreiber des Großmarktes zwar verschiedene Schutz-, Obhut- und Fürsorgepflichten ge…

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Themen: Amtsgericht
Rechtsgebiet: Zivilrecht

Erschienen 20. Mai 2011 auf http://blog.random-coil.de.

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