Keine Haftung für Meinungsäußerung Dritter
am 04.07.2008 von Recht Medial
Das Amtsgericht Hamburg hat am 24. Juni entschieden, dass ein Blogbetreiber für die Meinungsäußerungen Dritter nicht haftet, es sei denn, sie überschreitet die Grenze zur Schmähkritik.
Aus der Begründung:
Nach allgemeiner Ansicht sind rufschädigende Äußerungen jedoch nur dann unzulässig, wenn es sich um Schmähkritik handelt. Das ist erst der Fall, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die bloße Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfG NJW2003, 2764; 1991, 95; 1993. 1462; 1995, 3304). Die Schwelle zur unzulässigen Schmähkritik wird wegen seines die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts …
AG Hamburg: Zur Meinungsäußerung in einem Blog
Rechtblog / Die Kanzlei Dr. Bahr hat ein Urteil über die Zurechenbarkeit von Meinungsäußerungen Dritter gegenüber dem Blog Inhaber erstritten. Auch in dem vorliegenden Fall ging es um die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptungenund Meinungs&…
OLG Koblenz: Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Betreiber eines Internet-Forums ist zwar nach nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang zu überwachen, erhält er aber Kenntnis rechtswidriger Inhalte, so muss er die Sperrung oder Löschung des Vorgangs veranlassen (BGH Urteil vom 27.0…
KG Berlin: Eine satirische Fotomontage stellt, auch wenn die betroffene Person in herabsetzender Weise präsentiert wird, nur ausnahmsweise eine unzulässige Schmähung dar.
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Die satirische Einkleidung, d. h. hier die Gestaltung der Bilder im Rahmen einer Fotomontage, unterliegt einem weniger strengen Prüfmaßstab als der (versteckte) Aussagekern der satirischen Darstellung, weil es der Satire wesenseigen ist, mit Å
Auch scharfe Kritik im Internet möglich
Archivalia (Archivrecht) / http://miur.de/dok/1344.html OLG Koblenz, Beschluss vom 12.07.2007 - Az. 2 U 862/06 Achtung Betrüger unterwegs! - Zu Abgrenzung von Meinungsäußerung und Schmähkritik und zur Störerhaftung des Internet-Forenbetreibers. Leitsätze: BGB §§ 823…
OLG Koblenz: Kein Unterlassungsanspruch bei polemischer Kritik in Internet-Forum
Streitsache / Blog / Gegen den Betreiber eines Internetforums kann ein Anspruch auf Unterlassung rechtswidriger Inhalte bestehen, weil er als Betreiber des Forums diese Inhalte verbreitet. Der Betreiber eines Forums ist zwar nicht verpflichtet, den Kommunikationsvorgang …
Erneut: Zur Abgrenzung Meinungsäußerung und Schmähkritik in Blogs - telebid.de
Recht Medial / Der Kollege Udo Vetter berichtet über ein interessantes Urteil, welches Verfechtern der Meinungsfreiheit im Internet Hoffnung schenkt. Dass das Verfahren jetzt über zwei Jahre am Laufen ist, trübt das Ganze hingegen wieder. Der Blogger Tobias Batt…
Luegen haben...
Feder-und-Paragraph.de / ...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber war e…
Lügen haben...
Feder-und-Paragraph.de / ...kurze Beine", war der Kommentar eines Homepage-Betreibers, die er unter eine 1-zu-1 übernommene Pressemitteilung auf seiner Homepage gesetzt hatte. Damit hatte er seine Meinung zu dieser Pressemitteilung mehr als deutlich gemacht. Aber…
Meinungsfreiheit bei Verwendung einer Computer-Animation im Intranet
kielanwalt.de / Nicht alles, was dem Arbeitgeber an Handlungen seiner Angestellten unliebsam ist, stellt auch einen arbeitsrechtlich relevanten Pflichtverstoß dar: In einem vom Bundesarbeitsgericht zugunsten eines Betriebsratsmitglieds entschiedenen Rechtsstreit um…
LG Köln: spickmich.de - Die Bewertung von Lehrern auf einer Internet-Bewertungsplattform kann eine zulässige Meinungsäußerung darstellen. Die Veröffentlichung von Angaben zur Person eines Lehrers auf einer solchen Plattform ist zulässig, we
MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Der Einzelne muss grundsätzlich Einschränkungen seines Rechts auf informelle Selbstbestimmung hinnehmen, wenn und soweit dies von hinreichenden Gründen des Gemeinwohls getragen wird und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Ein…
Landgericht Köln : spickmich.de - Gericht bestätigt erneut: Schüler dürfen Lehrer im Internet benoten
MEDIEN INTERNET und RECHT / Urteil des LG Köln, Az. 29 O 333/07 Das Kölner Landgericht hat die Benotung von Lehrern auf der Internetseite spickmich erneut als rechtens bezeichnet. Eine Benotung sei keine Tatsachenbehauptung, sondern ein Werturteil und damit zulässig, sofe…
