Keine guten Sterne für das Personalratsmitglied
oder: 0900-Nummer nicht erwünscht…
Was war passiert?
Ein hatte seine Zustimmung zu einer
außerordentlichen des Arbeitsverhältnisses
eines Personalratsmitglieds, welches in einem Zeitraum von mehreren Monaten von Diensttelefonen 0900 – Telefonnummern angerufen
hatte, verweigert.
Das Verwaltungsgericht hat die vom zuständigen
Personalrat verweigerte Zustimmung zu der außerordentlichen Kündigung im Wege eines Urteils ersetzt.
Und dies aus folgenden Gründen:
Das Personalratsmitglied war im Rahmen seiner arbeitsvertraglichen Aufgaben berechtigt, die rechnerische und sachliche Richtigkeit
von Rechnungen festzustellen. Über mehrere Monate verteilt führte es von Telefonapparaten anderer Bediensteter während deren
Abwesenheit Telefonate mit Astro-Hotlines, Kartenlegern und ähnlichen Diensten mit 0900 – Zielnummern. Zur teilweisen Begleichung der
Telefonkosten von mehr als 1.500,00 € nahm das Personalratsmitglied eine Zahlungsanweisung zu Lasten der Beschäftigungsbehörde vor.
Der Personalrat verweigerte die vom Dienststellenleiter beantragte Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung unter anderem mit dem
Hinweis, dass sein Mitglied wegen privater Schicksalsschläge und Belastungen überfordert gewesen sei und deshalb Zuspruch bei den
Service-Hotlines gesucht habe.
Daraufhin hat der Dienststellenleiter beim Verwaltungsgericht beantragt, die verweigerte Zustimmung des Personalrats zu ersetzen. Das
Personalratsmitglied machte geltend, dass es infolge seiner Schicksalsschläge psychische Probleme habe. Die Telefonate seien
untaugliche Selbsttherapieversuche gewesen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat die Zustimmung zur Kündigung ersetzt. Dem Arbeitgeber sei die Fortsetzung des
Beschäftigungsverhältnisses nicht mehr…
» Vollständiger Artikel