Keine gute Nachricht für Steuersünder: Bankkunden werden künftig stärker kontrolliert

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil (Az.: VII R 47/07) das in § 30a AO niedergelegte Bankgeheimnis gelockert. Zwar darf der Fiskus von Banken/Sparkassen „zum Zwecke der allgemeinen Überwachung" keine Mitteilung über Konten verlangen. Auch dürfen Betriebsprüfer, wenn sie vor Ort die Bücher einer Bank kontrollieren, dabei keine Kontrollmitteilungen schreiben, damit die Finanzämter auch die Ehrlichkeit der Kontoinhaber prüfen können. Dies gilt allerdings nur bei „legitimationsgeprüften" Konten und Depots, § 30a AO. Von diesen Verboten gibt es aber jetzt erhebliche Ausnahmen:

Nach BFH entfaltet § 30a AO aber auch dann keine Sperrwirkung, wenn ein „hinreichender Anlass" für eine Kontrollmitteilung bestehe, näm…

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Themen: Materielles Strafrecht , Steuerhinterziehung , Bankgeheimnis , Kontrollmitteilung

Erschienen 20. März 2009 auf http://www.blog.beck.de/blog.

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