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Keine gute Idee

am 24.06.2008 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Tatvowurf: Verstoß gegen das Waffengesetz

Aus dem Vorgangs-Deckblatt der Ermittlungsakte :
Am 28.04.07 erschien Herr BRAUSE auf dem Polizeiabschnitt 33 und gab an, eine am heutigen Tage gekaufte Schreckschußpistole registrieren lassen zu wollen.
Er gab an, die Pistole bei sich zu haben. Daraufhin wurde ihm der mitgeführte Rucksack abgenommen und durchsucht. Dabei konnte die Pistole, in einem schwarzem Plastikkoffer verpackt, aufgefunden werden. Das mit sechs Patronen geladene Magazin befand sich in der Waffe. Eine weitere Patrone befand sich im Patronenlager.
Die Pistole wurde entladen und zusammen mit der Munition (5 Patronen Schreckschuß, 2 Patronen Pfefferspray) sichergestellt. Beschlagnahmeprotokoll Teil A und B wurden Herrn BRAUSE ausgehändigt (Kopie am Vorgang).
Nach rechtlicher Belehrung und Tatvorwurf gab er an, die Pistole am 28.04.07 …

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