Keine GEZ-Gebühr für Bürorechner

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sieht keine Rechtsgrundlage für Rundfunkgebühren für einen gewerblich genutzten Internet-PC. Neuartige Rundfunkempfangsgeräte wie ein Internet-PC würden derzeit in den Vorschriften, die die Gebührenpflicht regelten, nicht erwähnt, erklärte das Gericht. Auf eine Gebührenpflicht könne nur indirekt geschlossen werden. Ein "vernünftiger Durchschnittsbürger" wird nach Ansicht des Gerichts unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radio oder Empfangsteil verstehen, das zumindest auch zum Zweck des Rundfunkempfangs angeschafft worden ist. Das treffe für einen Internet-PC nicht zu. Der werde - jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs - nicht typischerweise zum Empfang von Hörfunksendungen bereitgehalten. Einen Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken befand das Gericht als "eher fernliegend". Gegen das Urteil ist die Berufung vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel möglich. Bisher haben Gerichte zur Frage von Rundfunkgebühren für Internet-PCs unterschiedlich geurteilt. Das Verwaltungsgericht Münster befand Anfang Oktober im Fall eines …

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Themen: Wiesbaden , Radio , Vorschriften

Erschienen 25. November 2008 auf http://strafverteidiger-feltus.blogspot.com.

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