Keine GEZ-Gebühr für beruflich genutzte PCs in Privatwohnungen
am 18.07.2008 von RA J. Melchior, Wismar
Redmark berichtet:
Eine Schlappe vor Gericht musste jetzt die Gebühreneinzugszentrale für Rundfunkgebühren (GEZ) in einer Auseinandersetzung um die Gebührenerhebung für beruflich genutzte PCs in Privatwohnungen hinnehmen. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Az.: 4A 149/07) muss ein Rundfunkteilnehmer für diesen PC keine zusätzlichen Gebühren bezahlen, wenn in der Wohnung bereits privat angemeldete Rundfunkgeräte vorhanden sind.
Im konkreten Fall hatte ein Einzelunternehmer, der seine Tätigkeit im Arbeitszimmer seiner Wohnung nachgeht, sich geweigert, für seinen hier beruflich genutzten PC zusätzlich zu den bereits zu zahlenden Rundfunkgebühren für die Privatgeräte noch einmal die Gebühr in Höhe von 5,52 EUR im Monat zu zahlen. ... Das Gericht schloss sich in der Urteilbegründung der Argumentation des Klägers an, der den PC als gebührenbefreites Zweitgerät einstufte. Dabei verwies der Richter auf die entsprechende Vorschrift im § 5 Absatz 3 RGebStV, nach der keine Rundfunkgebühr für neuartige Rundfunkempfangsgeräte im nicht ausschließlich privaten Bereich zu entrichten ist, wenn andere Rundfunkempfangsgeräte dort zum Emp-fang bereitgehalten werden.
Bei der GEZ wollte …
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