Keine GEZ-Gebühr für das Autoradio als Zweitgerät in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Das OVG Sachsen-Anhalt ist der Auffassung des Verwaltungsgerichts Halle ( Urteil vom 23. Februar 2011, Aktenzeichen 6 A 176/10 HAL) im Urteil vom 19.10.2011 (AZ: 3 L 236/11) gefolgt, dass das Autoradio in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Zweitgerät der nicht GEZ zahlenden Lebensgefährtin anzusehen ist, da sie die gemeinsamen Geräte in der Wohnung als Erstgeräte zum Empfang bereit hält. Die Gebührenbefreiung im Rundfunkgebührenstaatsvertrag stelle nur darauf ab, ob das Rundfunkgerät von einer natürliche Person oder deren Ehegatte zum Empfang bereit gehalten werde. Es komme hingegen nicht darauf an, dass derjenige, der das Rundfunkgerät zum Empfang bereit halte auch derjenige sei, der bei der GEZ angemeldet sei und die Gebühren…

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Themen: Kollegen , Ovg Sachsen , Autoradio , Abgabenrecht , Rain Winkler , Gez Gebühren Wilde Ehe Urteile 2011
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 28. Oktober 2011 auf http://conlegi.de.

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