Keine Falschberatung bei Lehmann-Zertifikaten?

Vom Landgericht Frankfurt liegt jetzt eine erste Entscheidung zu der Frage der Bankenhaftung wegen der Vermittlung von Zertifikaten der inzwischen insolventen Lehmann-Brothers-Bank vor. Das LG hatte über die Klage eines Ehepaares entschieden, mit dem dieses sich gegen die Frankfurter Sparkasse gewandt hat, die ihnen im Dezember 2006 den Erwerb eines von der mittlerweile in Insolvenz befindlichen Investmentbank Lehmann Brothers emittierten Zertifikats empfohlen hatte.

Die Kläger erteilten der Beklagten, einem deutschen Bankinstitut, nach einem mit einem deren Berater geführten Gespräch, Ende Dezember 2006 die Order zum Erwerb von 12 Stück eines Zertifikates einer amerikanischen Bank im Wert von 12.000,- €. Mit dem Zertifikat wurde auf das Verhältnis des DJ EURO STOXX Select Divident 30-Index – dieser beinhalte die 30 devisenstärksten Titel Europas – zum DAX-Index spekuliert. Auf die Möglichkeit eines Totalverlustes wurde in dem den Erwerb der Zertifikate vorangegangenen Beratungsgespräch nicht hingewiesen. Im Rahmen des Beratungsgesprächs wurde den Klägern zu dem genannten Zertifikat eine Verkaufsunterlage ausgehändigt.Nachdem das herausgebende Kreditinstitut Lehmann Brothers im September 2008 insolvent wurde, findet ein Handel mit dem Zertifikat nicht mehr statt, es ist wertlos geworden.

Die klagenden Anleger vertreten die Auffassung, sie seien durch die Beklagte vor Erwerb des Zertifikats unzureichend informiert worden. Die Hinweise in der ihnen ausgehändigten Verkaufsinformation seien unvollständig. So fehle ein ausreichender Hinweis auf die Gefahr eines Totalverlustes, auch seien die Angaben über die Entwicklung des Basiswertes des Zertifikats sowie Kosten und Gebühren nicht ausreichend. Der Hinweis in der Information auf den Prospekt zum Zertifikat genüge nicht.

Die beklagte Sparkasse ist der Klage entgegengetreten. Sie vertritt den Standpunkt, dass die Kläger über etwaige Risiken der Anlage – abgesehen von einem Totalverlust – aufgeklärt worden seien. Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Es hat in den Entscheidungsgründen dargelegt, dass keine fehlerhafte Beratung der Kläger vorliegt. Diese sei unter Berücksichtigung des Anlageziels der Kläger erfolgt. So sei das Zertifikat zum jeweiligen Kurs jederzeit veräußerbar gewesen. Auch sei ein Verlust unter Berücksichtigung der Entwicklung der gegenüberstehenden Indizes unwahrscheinlich gewesen. Schließlich sei zum Zeitpunkt des Beratungsgespräches auch das Bonitätsrisiko der Emittentin des Zertifikats rein theoretischer Natur gewesen.

Weiter wird in den Entscheidungsgründen des landgerichtlichen Urteils ausgeführt, dass durch die in den Verkaufsunterlagen erteilten Hinweise sowohl hinsichtlich der Entwicklung der dem Zertifikat zugrundeliegenden Indizes, als auch betreffend die Möglichkeit eines etwaigen Totalverlustes durch die Insolvenz der Emittentin ausreichend informiert worden sei. Der Umfang der Verpfli…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Landgericht Frankfurt , Lehmann Brothers
Rechtsgebiet: Kapitalanlagerecht

Erschienen 1. Dezember 2008 auf http://www.rechtslupe.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Kein Schadensersatzanspruch des Käufers eines Lehman-Zertifikates wegen nicht ausreichender Aufklärung über das Insolvenzrisiko vo…

Vertriebsrecht Blog | 10. Juni 2009 — Dazu das LG Frankfurt a.M. in seinem Urteil vom 28. November 2008 (2-19 O 62/08) wie folgt: “1. Eine Bank muss im Rahmen eine…

Bundesgerichtshof: Verhandlungstermine zu Lehman-Zertifikaten aufgehoben

fachanwaltsliste.de | 9. April 2011 — Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die in der Pressemitteilung Nr. 22/2011 für den 12. April 2011 angekündigten Ve…

Das Kleingedruckte und die Bankenhaftung

Rechtslupe | 19. April 2010 — Am 15.9.2008 meldete die Lehman Brothers Holdings Inc. Insolvenz an. Die Zertifikate der Lehman-Banken verloren erheblich an We…

Lehman-Zertifikate: Vollständiger Schadenersatz wegen wirtschaftlichem Eigeninteresse

KAPITAL-RECHTINFO | 25. Juni 2009 — Lehman-Zertifikate Vollständiger Schadensersatz wegen wirtschaftlichem Eigeninteresse Dabei war die Beratung hier sogar anlegerger…

Sparkasse Lehman Brothers: Lehman Brothers: Frankfurter Sparkasse verkaufte Zertifikate

KAPITAL-RECHTINFO | 13. Oktober 2008 — Rund 4,5 Millionen Bundesbürger nutzen nach einer Informationsschrift des Deutschen Derivate Verbandes Zertifikate als Geldanlagen…

BGH: Lehman-Anleger gehen leer aus

Rechtslupe | 30. September 2011 — Zwei Lehman – Anleger erhalten keinen Schadenersatz für die Verluste, die sie im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten d…

BGH: Verhandlungstermin zu “Lehmann-Zertifikaten” aufgehoben

Rechtblog | 27. April 2011 — Der BGH hat den Verhandlungstermin für den 12. April 2011 aufgehoben, nachdem die beklagten Sparkassen die Revision zurückgenom…

Bundesgerichtshof entscheidet über zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern

Recht für Verbraucher | 28. September 2011 — Bundesgerichtshof entscheidet über zwei Schadensersatzklagen von Lehman-Anlegern Der u. a. für das Bankrecht zuständige XI. Z…

Besteuerung Finanzinnovationen: BFH: Besteuerung sog. Finanzinnovationen: Euro-Zertifikate mit garantierter Mindestrückzahlung

STEUERRECHT | 13. Februar 2008 — BFH-Urteil vom 04.12.2007 - VIII R 53/05 Pressemitteilung des Bundesfinanzhofs (BFH) Nr. 15: “Mit Urteil vom 4. Dezember …

Euro-Zertifikate mit garantierter Mindestrückzahlung

Blickpunkt Recht & Steuern | 13. Februar 2008 — Der Bundesfinanzhof hat mit einer Entscheidung zur steuerlichen Behandlung von Euro-Zertifikaten mit garantierter Mindestrückza…

Provider sollen Glücksspiel-Seiten sperren