Keine extra Rundfunkgebühren für die Fahrt zur Praxis?

Für ein Autoradio ist keine separate Rundfunkgebühr zu entrichten, nur weil das Fahrzeug auch für Fahrten von der Wohnung in die eigene Praxis verwendet wird. So hat das Verwaltungsgericht Göttingen jetzt in dem Fall einer Ärztin entschieden, die sich gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für ein in ihrem PKW befindliches Radio gewendet hatte. (more…)

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Themen: Radio

Erschienen 11. Juni 2007 auf http://www.meisen.info.

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