Schriftsatz an den EuGH gegen die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung
IP|Notiz | 21. Mai 2008 — Berufsverbände und Bürgerrechtsorganisationen aus über 11 EU - Mitgliedsstaaten fordern den EuGH mittels Schriftsatz auf, die …
Der folgende Aufsatz ist erstmals erschienen in MMR 9/2011, V (MMR-Aktuell 2011, 321241) – alle Rechte vorbehalten.
Vorangetrieben insbesondere von Großbritannien beschloss die EU im Jahr 2006 mehrheitlich die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung. Diese Richtlinie verpflichtet alle EU-Mitgliedsstaaten, verdachtslos für die gesamte Bevölkerung aufzeichnen zu lassen, wer mit wem wann und wo per Telefon, Handy oder E-Mail Kontakt hatte und wer wann unter welcher Kennung das Internet genutzt hat.
Nach Einschätzung des Europäischen Datenschutzbeauftragten stellt die Richtlinie „gemessen an Tragweite und Zahl der Menschen, die sie betrifft, das am tiefsten in die Privatsphäre eingreifende Instrument der EU“ dar. Nach Verfassungsbeschwerden von über 34.000 Menschen in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht (MMR 2010, 356) die deutschen Umsetzungsvorschriften (§§ 113a, 113b TKG) für nichtig erklärt.
Prof. Dr. Alexander Roßnagel, der seit 2010 im Auftrag von Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) Vorschläge zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung erarbeitet („Projekt INVODAS“), vertrat in der Augustausgabe der MMR 2011 (MMR 2011, 493) die These, Deutschland müsse die Richtlinie 2006/24/EG zur Vorratsdatenspeicherung wieder umsetzen. Diese These bedarf kritischer Hinterfragung.
Nicht nur nach Meinung des Europäischen Datenschutzbeauftragten (Hawellek, MMR-Aktuell 2011, 318502) verfehlt die Richtlinie die Anforderungen der höherrangigen Art. 7, 8 und 52 der Europäischen Grundrechtecharta und ist daher ungültig. Im Unterschied zu den deutschen Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung, welche das Bundesverfassungsgericht am deutschen Grundgesetz zu messen hatte (BVerfGE 125, 260), dient die Richtlinie 2006/24/EG nicht der Strafverfolgungsvorsorge. Ausgehend von ihrer Rechtsgrundlage (Art. 114 AEUV) ist alleiniger Zweck der Richtlinie vielmehr die „Gewährleistung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarkts“ durch Annäherung („Harmonisierung“) der Wettbewerbsbedingungen europäischer TK-Anbieter. Wenn die EU einzig mit dieser Begründung ihren Übergriff in den Bereich der innerstaatlichen Strafverfolgung rechtfertigt, dann muss sie sich an diesem Richtlinienzweck auch festhalten lassen, was die Vereinbarkeit mit den Grundrechten anbelangt.
Es liegt auf der Hand, dass es das rein ökonomische Ziel einheitlicher Wettbewerbsbedingungen nicht zu rechtfertigen vermag, alle Mitgliedsstaaten zur anlasslosen Erfassung des Kommunikations- und Bewegungsverhaltens ihrer sämtlichen Bürger zu verpflichten, selbst wo die zuständigen Parlamente oder Verfassungsgerichte der Mitgliedsstaaten dies nicht für erforderlich und verhältnismäßig halten, um Straftaten wirksam verfolgen zu können. Das Interesse an einer Marktvereinheitlichung wiegt offensichtlich weit weniger schwer al…
» Vollständiger ArtikelErschienen 21. Oktober 2011 auf http://www.daten-speicherung.de.
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kLAWtext | 10. Februar 2009 — Aus eher formellen Gründen musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit der Richtlinie zur auch in Deutschland umstrittenen …
Handakte WebLAWg | 1. September 2006 — Die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung RL 2006/24/EG führt erstmals eine europaweite und für Deutschland verbindliche Pfl…
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Daten-Speicherung.de - minimum data, maximum privacy | 6. Oktober 2011 — Im Jahr 2006 beschloss die EU mehrheitlich eine Richtlinie, derzufolge alle EU-Staaten Telekommunikationsanbieter zur verdachts…
JIPS News | 10. April 2008 — Laut einer Mitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung haben 43 verschiedene Bürgerrechtsorganisationen und Berufsv…
Internet-Law | 19. Januar 2009 — Der Europäische Gerichtshof verkündet am 10.02.09 sein Urteil in der Rechtssache C 301/06. Der irische Staat hatte in seiner Klag…
Telekommunikation und Recht | 5. Januar 2008 — 19 EU-Mitgliedsstaaten wurden von der EU-Kommission offiziell gemahnt, weil sie die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von …
Reuters | 10. Februar 2009 — Brüssel/Berlin (Reuters) - Die auf einer Bestimmung für den EU-Binnenmarkt beruhende Richtlinie über die Vorratsspeicherung von…
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung - Freiheit statt Angst!
- Wolfram Viefhues :EU Kommission: Mehr Schutz von Kindern im Internet
- :Interessenausgleich in der Vorratsdatenspeicherung
This is a copy of a judgment of the Irish High Court in relation to the constitutional challenge brought by Digital Rights Ireland against data retention in Europe. The judgment is from the 5th of ... by TJ McIntyre in Court Filings, Business/Law, and privacy