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Keine Erlaubnis zum Spamming nach Cold Call durch Anwältin

am 05.06.2007 von http://www.aktiv-gegen-spam.de

Wir erhielten von einem Seminarveranstalter ein Fax. Glasklar Werbung für ein Seminar in “Mitteldeutschland”. Ich fand das frech, habe den Veranstalter abgemahnt und dann geklagt, als die Spammer nicht entsprechend reagierten.

Die Klage mußte ich aber wieder zurücknehmen. Die Spammer hatten nämlich vorher hier in der Kanzlei angerufen und nachgefragt, ob sie uns ein Fax schicken dürften. Eine Mitarbeiterin, die vertretungsweise hier gearbeitet hatte, stimmte der Faxübersendung zu – zumal die Anruferin sich als Rechtsanwältin ausgab. Davon habe ich erstmals in der Klageerwiderung etwas Überzeugendes gelesen. Damit war das Fax kein “unerwünschter” Spam und ich hatte die Kosten für die Klage zu tragen. Das war unerfreulich.

Aber da war dann ja noch der Anruf. Neues Spiel, neues Glück: Erneute Abmahnung, diesmal wegen Cold Calling und dann erneute Klage. Die Klage war erfolgreich. Das war dann wiederum höchst erfreulich.

Das Landgericht Berlin entschied am 12.01.2007 (15 O 431/06):

Die telefonische Anfrage über das Einverständnis zur Fax-Übersendung von Informationsmaterial ist Werbung.

Ein Werbezweck ist bereits dann anzunehmen, wenn der Anruf lediglich der Anbahnung eines geschäftlichen Kontakts oder der Ankündigung der Übersendung von Informationsmaterial dient. Er ist auch dann anzunehmen, wenn der Anruf nur dazu dient, die Aufmerksamkeit auf ein bestimmtes Produkt zu lenken (Hefermehl, aaO,§ 7 Rd. 42 mit weiteren Nachweisen). So liegt es hier. Denn der Anruf der Beklagten diente zunächst dazu, die Aufmerksamkeit der Klägerin auf das geplante Fortbildungsseminar zu lenken: Die Erteilung des Einverständnisses setzt zwangsläufig voraus, dass zumindest in einem gewissen Umfang Informationen über das Produkt oder die Dienstleistung vorausging; nur wenn das …

Vermutetes Interesse ist keine Rechtfertigung für Spam

Aktiv gegen Spam / Der Spammer trug vor, er könne von einem Einverständnis des Empfängers der eMail-Werbung ausgehen. Schließlich ist das beworbene Produkt doch gerade für solche Unternehmen wie das des Empfängers von grundsätzliche…

Keine Zustimmung zum eMail-Spam per cold call

kanzlei-hoenig.info / Der auf Unterlassung vor dem Landgericht Berlin in Anspruch genommene Spammer berief sich in seiner Klageerwiderung darauf, daß er in dem Büro des Klägers angerufen und sich dort die Zustimmung abgeholt habe, die Werbung per eMail zu…

Ein Einverständnis kann nicht vermutet werden

Aktiv gegen Spam / Die Spammer, die ihre eMail-Werbung für Sägen zum Beispiel an einen Schreiner schicken, berufen sich gern darauf, daß sie davon ausgehen durften, der Schreiner habe Interesse an Sägen und deswegen kann sein Interesse an Säg…

Bei Anruf Abmahnung: Auch gegenüber Unternehmen

LBR-Blog / Es ist eigentlich nichts Neues, viele Call-Center oder Unternehmen wissen es jedoch anscheinend noch nicht oder ignorieren es schlicht:Telefon-Spam-Aktionen, also unaufgeforderte Werbeanrufe sind auch gegenüber Unternehmern grundsätzlich verboten.D…

... da Sie selbständig sind, durften wir Ihr Einverständnis mit Telefonwerbung vermuten.

spam-abwehren.de / Unzählige Male habe ich es nun schon gehört: Unsere Telefonwerbung ist kein Spam! Sie als Anwalt haben nämlich Bedarf an (...). Hier können Sie nach Lust und Laune einsetzen: Fachliteratur Prüfungsseminare f&u…

BGH: Suchmaschineneintrag - Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Ein unaufgeforderter Anruf bei einem Gewerbetreibenden zu Werbezwecken kann als eine wettbewerbswidrige unzumutbare Belästigung zu beurteilen sein, wenn der Anrufer zuvor nicht annehmen durfte, der Anzurufende werde mit dem Anruf, so wie er gep…

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RA Carsten R. Hoenig

Die Kanzlei Hoenig Berlin informiert über die Rechte gegen eMail- und Fax-Spam

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