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Keine Erbrechtsberatung durch Banken erlaubt

am 09.11.2006 von http://drms.de/keineSau

Da kann der erbrechtlich arbeitende Anwalt aufatmen. Das OLG Karlsruhe (Urteil vom 09.11.2006 - 4 U 174/05) hat nun entschieden, dass die Erbrechtsberatung durch Banken einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz darstellt.
Schlagend unter anderem folgende Argumentation des Gerichts:
Während ein selbständiger Rechtsanwalt den Mandanten unabhängig berät, verfolgt der Angestellte einer Bank deren Interessen, z.B. bei einer erbrechtlichen Beratung, dass die Bank zur Testamentsvollstreckerin …

Vorher bei http://drms.de/keineSau (Das interessiert doch wieder keine Sau...)

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