Keine Entschädigung für Heike Makatsch
am 24.05.2008 von http://heimspielcolonia.wordpress.com
Pressemitteilung des LG München I vom 07.05.2008:
Nach zwei heute verkündeten Urteilen der 9. Zivilkammer des Landgerichts München I erhält weder die Schauspielerin Heike Makatsch, noch ihr Kind eine Entschädigung für Veröffentlichungen von Paparazzi-Fotos in Zeitschriften des Heinrich Bauer Verlages.
Heike Makatsch hatte selbst und für ihre kleine Tochter vom Heinrich Bauer Verlag eine Geldentschädigung von insgesamt € 35.000,00 verlangt, weil dieser im März 2007 Fotos veröffentlicht hatte, auf denen die Schauspielerin mit ihrem wenige Wochen alten Baby bei einem Spaziergang durch Berlin zu sehen ist.
Im Mittelpunkt des Rechtstreits stand die Frage, ob die Fotoveröffentlichungen als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung zu bewerten sind. Nur dafür gibt es nämlich nach der Rechtsprechung eine – gesetzlich übrigens nicht geregelte – Geldentschädigung, wobei gerade bei Bildnisveröffentlichungen mit der Begründung geringe Anforderungen gestellt werden, dass keine anderen Abwehrmöglichkeiten als der Anspruch auf eine Geldentschädigung zur Verfügung stehen.
Das Landgericht wies trotz der besagten „geringen Anforderungen“ beide Klagen ab. Durch die Fotos werde – so das Urteil der Richter – weder der Kernbereich der Persönlichkeitsrechte von Mutter und Kind (etwa ihr Intimbereich) berührt, noch würden die beiden in einen negativen Kontext gerückt. Die Aufnahmesituation greife auch nicht in einen erkennbar privaten oder gar nach außen hin abgegrenzten Bereich wie Wohnung oder Garten ein. Vielmehr erschöpften sich die Aufnahmen darin, Mutter und Kind auf einem Spaziergang in ihrem Wohnort zu zeigen. Allein darin sah die Kammer keine besondere Schwere der Persönlichkeitsrechtsverletzung. Weiter führt die 9. Zivilkammer aus:
„Würde man anders entscheiden, so würde letztlich jede einwilligungslose Bildnisveröffentlichung mit einer Geldentschädigung sanktioniert. Dies …
Landgericht München I : Nicht jede einwilligungslose Bildveröffentlichung führt zur Geldentschädigung - Keine Entschädigung für Heike Makatsch und Tochter
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Keine Entschädigung für Heike Makatsch
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Heike geht spazieren - Keine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung
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LG München I: Keine Entschädigung für Heike Makatsch wg. Paparazzi-Fotos
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Paparazzi-Fotos – keine Geldentschädigung für Heike Makatsch
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