Keine Entlassung aus dem Soldatenverhältnis für Stabsärztin
am 04.04.2007 von http://log.handakte.de/
Eine Stabsärztin bei der Bundeswehr kann auf Antrag aus dem Soldatenverhältnis entlassen werden, wenn sie nachvollziehbar darlegt, dass ihr ein Verbleiben im Dienst aufgrund einer Gewissensentscheidung unzumutbar ist. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des VG Koblenz.
Die Klägerin, eine Stabsärztin, steht seit 1996 im Dienst der Bundeswehr. Innerhalb dieser Zeit absolvierte sie erfolgreich ihr Medizinstudium. Das Ende ihrer Dienstzeit wurde auf den 31. Dezember 2012 festgesetzt. Im März 2006 beantragte die Klägerin dann ihre Entlassung aus der Bundeswehr wegen besonderer Härte und führte u. a. aus: Der Zwang, gegen ihr Gewissen in der Bundeswehr dienen zu müssen, sei für sie eine schwerwiegende Beeinträchtigung. Sie stehe nach der in ihr gewachsenen Erkenntnis, zu einer Tötungsmaschinerie zu gehören, in einem tiefen …
Kriegsdienstverweiger direkt nach abgeschlossenem Bundeswehrstudium
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Nach Misshandlungen: Zwei Bundeswehr-Ausbilder entlassen
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Bundeswehr im Inneren
mindermeinung.de / Die Kanzlerkandidatin der CDU, Angela Merkel, hat für den Fall, dass sie die Möglichkeit erhalten sollte, Regierungsverantwortung zu tragen, angekündigt, auf eine Grundgesetzänderung hinzuwirken, um die Bundeswehr auch innerhalb Deutschlands zur…
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BVerwG: Begrenzte Erstattung von Ausbildungskosten
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