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Keine einstweilige Verfügung gegen MTV

am 05.05.2006 von Handakte WebLAWg

Dem Antrag des Erzbischöflichen Ordinariates München auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den privaten Fernsehsender MTV hat die 9. Zivilkammer des Landgerichts München I nicht stattgegeben.
Der Antrag hatte sich gegen die von MTV massenhaft verbreitete Werbung für die Cartoon-Serie „popetown“ und gegen die Ausstrahlung dieser Sendung gerichtet. Weil das Kreuz Christi, das zentrale Symbol und damit auch zentrale Inhalte des christlichen Glaubens durch die Werbung und die Serie als Instrument des Klamauks missbraucht und verunglimpft werden, hatte das Ordinariat nicht nur …

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Rainer Langenhan

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