Keine Eichgebühr für Radargerät
am 06.02.2007 von http://info.folkertjanke.de
Eine Gemeinde muss dem Land für die Eichung von Messgeräten zur Überwachung des Straßenverkehrs keine Gebühren zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 25.01.2007 (Az.: 7 A 11084/06.OVG).
Die Stadt Kaiserslautern überwacht in ihrem Gebiet den Straßenverkehr mit stationären Radaranlagen und ahndet Geschwindigkeitsüberschreitungen der Verkehrsteilnehmer. Für die notwendige Eichung der Geräte erhob die Eichbehörde eine Gebühr in Höhe von 4.347,00 €. Auf die Klage der Stadt hat das Verwaltungsgericht den Gebührenbescheid aufgehoben. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.
Die Stadt könne sich auf die den Gemeinden im Verwaltungskostengesetz des Bundes eingeräumte Gebührenfreiheit berufen. Sie sei nicht befugt, die Eichgebühr bei der Erhebung von Bußgeldern auf die Verkehrsteilnehmer unmittelbar abzuwälzen. Die …
Zur Gebührenerhebung für Auflagen bei einer Versammlung
Recht und Alltag / Von dem Organisator einer Versammlung darf für die Erteilung einer Auflage dann keine Gebühr erhoben werden, wenn er die Auflage nicht veranlasst hat. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz in seinem Urteil vom…
OVG Rheinland-Pfalz (7 A 11107/07.OVG): Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen
Recht für Verbraucher / OVG: Hobby-Imker muss für Autoradio keine Rundfunkgebühr zahlen Für ein Radio in einem Fahrzeug, das auch zur Ausübung der Hobby-Imkerei genutzt wird, muss keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rhein…
Zwillingen droht Fahrtenbuchauflage
Lichtenrader Notizen / Pressemitteilung des OVG Rheinland-Pfalz: Die Unmöglichkeit der Fahrerfeststellung wegen großer Ähnlichkeit mit eineiigem Zwillingsbruder darf zum Anlass für gebührenpflichtige Androhung einer Fahrtenbuchauflage im Wiederholungsfall genommen…
OVG Rheinland-Pfalz: Unternehmer muss für Autoradio Rundfunkgebühren zahlen
Kanzlei Dr. Bahr: Recht der Neuen Medien / Ein Steuerberater muss für sein Autoradio Rundfunkgebühren zahlen, weil er das Fahrzeug zumindest auch für geschäftliche Fahrten nutzt. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.Der Kläger ist als freiberuflicher Steue…
Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig
Recht und Alltag / Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz mit Urteil vom 17.08.2007 (Az.: 7 A 10471/07.OVG).…
OVG Koblenz: Student muss keine Zweitwohnungssteuer zahlen
STEUERRECHT / OVG Koblenz Urteil vom 22.04.2008 - 6 A 11354/07.OVG Ein Student, der im Haushalt seiner Eltern mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, kann für seinen Nebenwohnsitz am Studienort nicht zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden. Dies entschied das Oberver…
