Keine Durchsuchung vor Hauptversammlung
am 03.04.2007 von http://www.lawblog.deEine Aktiengesellschaft darf die Teilnehmer der Hauptversammlung nicht einfach durchsuchen lassen. Insbesondere eine Taschenkontrolle hält das Oberlandesgericht Frankfurt für unzulässig. Die Maßnahme sei unverhältnismäßig. Erst wenn eine “Durchleuchtung” verdächtige …
Grundrecht der Freien Berufsausübung?
Handakte WebLAWg / Die Durchsuchung des Beschwerdeführers, die sich auch auf die Schuhe erstreckt, ist ersichtlich geeignet und erforderlich. Ein weniger einschneidendes Mittel, das geeignet wäre, den mit der Durchsuchung angestrebten Erfolg ebenso wirksam sicherzust…
Zu lange Hauptversammlung
Blickpunkt Recht & Steuern / Nach der gesetzlichen Regelung des § 121 Abs. 3 S. 2 AktG muss mit der Einladung zur Hauptversammlung lediglich der Beginn der Hauptversammlung festgesetzt werden, nicht aber auch das voraussichtliche Ende der Hauptversammlung. Was aber ist in den F…
Kind, was sollen die Fahnder denken?
Jurabilis / Wenn früher besorgte Eltern ihre Kinder vor schlechtem Umgang warnten, war meist das eigentliche Motiv die Angst davor, was die Nachbarn denken könnten. Der Rat, auf den näheren Umgang zu achten, ist im Grunde immer noch zeitgemäß, denn, wi…
BRAK empört über Referentenentwurf im Rechtsberatungsrecht
Jurabilis / Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) lehnt den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts ab. In einer Resolution ihrer Hauptversammlung vom 29.04.2005 kritisierte die Kammer den Diskussionsentwurf als «zentralen Angr…
Durchsuchung einer Anwaltskanzlei wegen Parkverstoßes unverhältnismäßig
BVerfG / Pressemitteilung vom 10.10.2006…
Taschenkontrolle bei HV als Teilnahmehindernis
Unternehmensrechtliche Notizen / Die Nichtzulassung eines Aktionärs zur Hauptversammlung gilt idR als ein Anfechtungsgrund für die dort gefassten Beschlüsse. Wenn ein Aktionär wegen einer übermäßigen Sicherheitskontrolle auf die Teilnahme verzichtet, so kann dies einer Teiln…
Zelle darf nicht “entmüllt” werden
Knastblog / Viele Hausordnungen sehen vor, dass Gefangene ihre Zelle nicht beliebig mit Bildern verschönern dürfen. Sie müssen sich vielmehr mit einer Pinnwand begnügen. Diese Regelung ist wirksam, hat das Kammergericht Berlin in einem Beschluss festgestell…
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