Keine Drogen beim Fahren

Steht aufgrund einer toxikologischen Untersuchung der Konsum von Amphetaminen (Speed, Pep) fest, führt dies grundsätzlich zur Entziehung der Fahrerlaubnis. Dies ist einem Beschluss der 2. Kammer des VG Trier zu entnehmen. Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter eine Anordnung des Landkreises Bernkastel-Wittlich in einem vorläufigen Rechtschutzverfahren. Bei dem betreffenden Führerscheininhaber stellte die Polizei bei einer Verkehrskontrolle drogenbedingte Ausfallerscheinungen fest. Die Untersuchung einer entnommenen Blutprobe ergab, dass der Führerscheininhaber auch zum Zeitpunkt der Fahrt Amphetamine zu sich genommen haben musste. Daraufhin wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Das gegen diesen Bescheid erhobene Rechtsschutzersuchen führte nicht zum Erfolg. Die Richter entschieden, dass sich die Verfügung des Landkreises aller Voraussicht nach als rechtmäßig erweisen würde. Der Antragsteller habe Umstände, die den Erfahrungssatz, dass schon die Einnahme von Amphetaminen regelmäßig die Fahreignung ausschließe, nicht vorbringen können. Da zudem auch feststehe, dass er sein Fahrzeug unter Drogeneinfluss geführt …

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Erschienen 30. März 2006 auf http://wolfgangferner.blogspot.com.

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