Wohnflächenberechnung – die ca-Angabe
Schlosser Aktuell | 22. April 2010 — Bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche ist auch dann keine zusätz…
Der BGH hat seine bisherige Rechtsprechung beibehalten und Mietern, deren Wohnfläche um mehr als 10 Prozent von der im Vertrag genannten Grundfläche abweicht, erneut ein Recht auf Mietminderung zugesprochen. Hieran ändert sich nach dem Urteil vom 10.3.2010 (Az: VIII Zr 144/09) auch dann nichts, wenn der Vermieter die Flächenangabe mit „ca.“ umschreibt.
Im konkreten Fall hatte ein Vermieter die Wohnfläche mit „ca. 100 qm“ bezeichnet. Der Mieter stellte schließlich fest, daß die Wohnfläche nur 83,19 qm betrug und forderte Mietminderung. Das Landgericht befand daraufhin, daß die Vertragsparteien durch die „ca.“-Angabe eine abweichende Fläche von +/- 5 Prozent akzeptiert hätten. Es ging daher von einer vereinbarten Wohnfläche von 95 qm aus.
Diese Auslegung ließen die Karlsruher Richter nicht zu. Bereits die Regelung, nach der erst eine Abweichung von 10 Prozent eine Mietminderung rechtfertige, sei eine Ausnahme. Eine weitere Toleranz durch eine „ca.“-Angabe könne nicht erfolgen; entsprechende Zusät…
» Vollständiger ArtikelErschienen 23. März 2010 auf http://rechtsanwaelte-wuerzburg.de/aktuelles.
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