Neelie Kroes setzt sich für „do-not-track-Technology“ ein
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Das World Wide Web Consortium (W3C) hat gemeinsam mit Mozilla-Technikern ein Anti-Tracking-Verfahren mit dem einprägsamen Namen „DO NOT TRACK“ entwickelt, das durch Aktivierung der DO-NOT-TRACK-Funktion innerhalb der Browser-Einstellungen, dem Internetnutzer ermöglichen soll, eigenverantwortlich zu entscheiden, ob sein gesamtes Surfverhalten protokolliert werden darf. Technisch betrachtet beeinflusst die Aktivierung den netzarchitektonischen Datenverarbeitungsprozess, indem der Browser bei jedem Seitenaufruf durch einen http-Header ein Signal an die angefragte Webseite sendet, dass der Anwender nicht „getrackt“ werden möchte. Bisweilen mussten die Nutzer zur Verhinderung einer möglichen Erhebung und Speicherung ihrer Daten beispielsweise bestimmte Cookies auf den besuchten Webseiten deaktivieren, sich in Blacklists eintragen lassen oder einen Opt-out-Cookie setzen. Mit der DO-NOT-TRACK-Funktion hingegen muss der Nutzer künftig nur noch einmal tätig werden und den Browser entsprechend aktiveren. Gegenwärtig ist die Funktion in den Standardbrowsern Mozilla 4, Internet Explorer 9 sowie Safari 5.1 integriert.
Die tatsächliche Funktionalität des Verfahrens hängt jedoch maßgeblich davon ab, wie die Webseitenbetreiber und die Werbeindustrie die Vorgabe des Anwenders umsetzen. Ohne eine Partizipation der Webseitenbetreiber und der Werbeindustrie, ist die Funktion technisch wie praktisch nutzlos. Vorstellbar ist etwa, dass bestimmte Webseiten sich gegen Nutzer mit aktiviertem DO-NOT-TRACK wehren und ihrerseits die Seite nur mit der Aufforderung an den User zugänglich machen, die DO-NOT-TRACK-Funktion zu deaktivieren. Ebenfalls schutzlos steht der User einem verdeckten Tracking gegenüber, sei es mutwillig von dritter Seite oder allein deshalb, weil eine Überprüfung der Einhaltung der Aufforderung keine personalisierten Profile zu erstellen vom User kaum überprüfbar sein dürfte. Besonders Anbietern von Anal…
» Vollständiger ArtikelErschienen 18. November 2011 auf http://spielerecht.de.
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