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Keine Bußgeld-Vollstreckung in Deutschland

am 21.03.2007 von http://www.kanzlei-hoenig.info

Verkehrssünder können aufatmen: Geldstrafen und Bußgelder, die im EU-Ausland verhängt wurden, werden vorerst nicht in Deutschland eingetrieben. Eigentlich sollte die EU-Richtlinie bis morgen umgesetzt sein. Wegen ihrer Komplexität werde sie “aber nicht in den nächsten Tagen kommen”, so das Verkehrsministerium.

Quelle: taz vom 21.3.2007

Eine Ausnahme bildet die österreichischen Knolle. Die …

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