Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für muslimische Mädchen

Musilimische Mädchen müssen grundsätzlich am Schwimmunterricht teilnehmen - eventuell auch mit einem solchen Burquini

Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Regelmäßig ist ihnen zumutbar, eine den islamischen Bekleidungsvorschriften entsprechende Schwimmkleidung zu tragen. Das hat der 19. Senat des Oberverwaltungsgerichts heute in einem Eilverfahren (Az.: 19 B 1362/08) entschieden und damit einen gleichlautenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen bestätigt.

Die Eltern des Mädchens, das die Grundschule in Gelsenkirchen besucht, hatten beim Schulamt vergeblich die Befreiung ihrer Tochter vom Schwimmunterricht beantragt. Sie erklärten, sie befürworteten eine strenge Auslegung des Korans. Diese gebiete ihnen, Kinder schon ab dem 7. Lebensjahr vor sexuellen Versuchungen zu bewahren. Auch das Verwaltungsgericht lehnte die Befreiung ab, weil die Tochter sich durch entsprechende Schwimmbekleidung vor den Blicken anderer schützen könne. Hiergegen wandten die Eltern ein, der Schwimmanzug sauge sich mit Wasser voll und behindere ihre Tochter beim Schwimmen. Außerdem stelle er eine zusätzliche Gefahr für Leib und Leben dar.

Der Senat hat diese Einwände zurückgewiesen. Es sei inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr, dass muslimische Frauen und Mädchen beim Schwimmen einen sog. Burkini trügen. Das gelte sowohl in islamisch geprägten Ländern als auch in Deutschland. Auch im Schwimmunterricht in der Grundschule sei den Mädchen das Tragen einer derartigen Schwimmbekleidung grundsätzlich zumutbar. Es sei geeignet, einen hier im Einzelfall auftretenden Glaubenskonflikt ohne Trennung der Geschlechter und ohne Befreiung zu bewältigen. Es sei auch nicht erkennbar, dass dies bei der Tochter der Antragsteller ausnahmsweise anders sei. Insbesondere bestehe bei ihr nicht etwa die Gefahr, wegen des Schwimmanzugs von Mitschülern gehänselt zu werden. Geschehe dies gleichwohl, sei es selbstverständlich auch im Schwimmunterricht die Pflicht der Lehrkräfte, auf diese Mitschüler mit dem Ziel pädagogisch einzuwirken, dem Mädchen verständnisvoll, tolerant und respektvoll zu begegnen.

Text: Pressemitteilung des OVG NW vom 20. Mai 2009 - Foto: brimfulofsach…

» Vollständiger Artikel
  • Infos zum Artikel
  • Kommentare
  • Ähnliches
  • Links

Themen: Urteil , Urteile , Ovg NW , Nrw , Burkini , Schwimmunterricht , Musilm
Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht

Erschienen 24. Mai 2009 auf http://www.examensrelevant.de.

Sie haben eine Meinung zum Thema? Artikels kommentieren
Artikel kommentieren

Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für 9-jähriges muslimisches Mädchen

Handakte WebLAWg | 21. Mai 2009 — Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Re…

Schwimmunterricht für Muslima

Rechtslupe | 22. Mai 2009 — Muslimische Mädchen im Grundschulalter haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Befreiung vom koedukativen Schwimmunterricht. Re…

Gemeinsamer Schwimmunterricht verbindlich

Handakte WebLAWg | 1. Juli 2009 — Die Schulleitung darf die Aufnahme eines Kindes in die weiterführende Schule von der Einverständniserklärung der Eltern abhängi…

Bußgeld für muslimische Eltern - Sohn muss am Schwimmunterricht teilnehmen

strafblog | 3. Februar 2006 — Die strenggläubigen Eltern eines muslimischen Schülers haben gestern vor dem Düsseldorfer Amtsgericht den Einspruch gegen einen Bu…

Muslimische Schülerin soll am Schwimmunterricht teilnehmen

staatsrecht.info | 30. Januar 2008 — Wie die Rheinische Post berichtet, wurde einer muslimischen Schülerin in Remscheid die Befreiung vom Schwimmunterricht verwehrt. D…

Der Burkini schafft´s bis in die deutsche Rechtsprechung

kLAWtext | 21. Januar 2011 — Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Aachen vom 20.01.2011: Keine Befreiung vom Schwimmunterricht für moslemische Schülerin Die…

Schulanmeldung nur mit Schwimmunterricht

Rechtslupe | 30. Juni 2009 — Nach einer heute verkündeten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster darf die Schulleitung einer weiterführenden Schul…

“Schwimmunterricht für Moslems zumutbar”

Handakte WebLAWg | 3. Februar 2006 — Moslemische Eltern, die ihre Söhne vom Schwimmunterricht fern halten, können mit einem Bußgeld belegt werden. Das Düsseldorfer …

Muslimischer Junge muss am Schulunterricht teilnehmen

staatsrecht.info | 1. Juni 2005 — Wie der Spiegel berichtet, hat das VG Düsseldorf die Klage muslimischer Eltern abgewiesen, die ihren Sohn vom koedukativen Sc…

Islamkonferenz - Tipps für Umgang mit muslimischen Schülerinnen

Reuters | 25. Juni 2009Berlin (Reuters) - Die Islamkonferenz hat sich auf Empfehlungen geeinigt, um Konflikte im Umgang mit muslimischen Schülerinnen …

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen
Burqini on Flickr - Photo Sharing!
Urteil zum Schwimmunterricht: Auch Muslime müssen mitmachen

Schulfahrten, Sexualkunde und Schwimmunterricht bringen strenggläubige Muslime oft in Konflikt mit der Schulpflicht in Deutschland. Ein Düsseldorfer Gericht wies den Antrag von Eltern zurück, die ihrem Sohn den Anblick von Mitschülerinnen in Badeanzug oder Bikini ersparen wollten.


Schwimmunterricht: Auch Muslime müssen mitmachen

Staatlicher Bildungsauftrag geht vor persönlicher Religionsfreiheit, befindet ein Richter und schickt eine muslimische Schülerin in den Schwimmunterricht.


Religionen : Islam made in Germany

Während im Iran Frauen ans Maschinengewehr durften, wird in Deutschland jungen Musliminnen teilweise der Schwimmunterricht untersagt.