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Keine außerordentliche Kündigung des Bauvertrages bei Verhandlungsbereitschaft

am 30.01.2008 von Rechtsanwalt Hänsch, Dresden

Vorsicht ist bei der fristlosen Kündigung eines Bauvertrages geboten, wenn man der Meinung des Brandenburger OLG (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 15.01.2008, Az. 11 U 98/07) folgt:

Vertragsparteien eines VOB/B-Vertrages sind während einer Vertragsdurchführung zur Kooperation verpflichtet. Konnten die Parteien des Bauvertrages über Streitpunkte bei der Bauausführung keine einvernehmliche Klärung erzielen, dann hat dies der Auftraggeber ernsthaft einzufordern, wenn der Auftragnehmer weiter verhandlungsbereit ist. Erfolgt bereits zu diesem Zeitpunkt eine fristlose Kündigung durch den Auftraggeber, muss dieser sich wie ein frei kündigender Auftraggeber behandeln lassen und schuldet den restlichen Werklohn.

Dass es während eines Baus über Details zu Meinungsverschiedenheiten kommt, ist alltäglich. Die Frage ist nur, wie groß die Meinungsverschiedenheiten und der Streit sein müssen, damit der Bauherr aus wichtigem Grund kündigen darf. Solange das Bauunternehmen noch Verhandlungsbereitschaft signalisiert, ist nach der Meinung dieses Gerichts eine außerordentliche …

Fristlose Kündigung eines Werkvertrags, Nachbesserungsrecht des Unternehmers

Heinicke und Kollegen / OLG Brandenburg, Urteil vom 17.05.2006 - 4 U 208/98 Ein Generalunternehmer beauftragt einen Subunternehmer mit der Erbringung von Elektroarbeiten. In der Abwicklung er kam es zu erheblichen Schwierigkeiten. Der Auftraggeber mahnte den Auftragnehmer…

Beweislast für Mängelfreiheit bei Kündigung ohne Abnahme

Heinicke und Kollegen / Beweislast für Mängelfreiheit bei Kündigung ohne Abnahme OLG Hamm vom 31.07.2003 IBR 2004 127 Die vom Auftragnehmer gelieferten Fenster und Türen sind mangelhaft und werden trotz gesetzter Frist nicht rechtzeitig nachgebessert. Der Auftraggeber…

Merksätze für Arbeitgeber

Vertretbar Weblawg / 1. Eine außerordentliche (im Regelfall fristlose) Kündigung ist für den Empfänger (= Arbeitnehmer) nur dann als außerordentliche fristlose Kündigung erkennbar, wenn in der Kündigung das Wort “außerordentlich” auftaucht. Das gilt a…

Auslegung des Bauvertrages - die Bedeutung der VOB Teil C.

Heinicke und Kollegen / BGH, Urteil vom 27.07.2006 - VII ZR 202/04 Im vorliegenden Fall führte der Auftragnehmer Sanierungsarbeiten aus. Der Vertrag wurde vor Fertigstellung durch den Auftraggeber gekündigt. Der Auftragnehmer machte Werklohnansprüche fü…

Kündigung des Wohnraumes bei Zahlungsverzug

Recht und Gesetz / Die Rechtsanwaltskanzlei Salzbrunn & Birkhahn weist auf ein interessantes aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes zur Kündigung einer Mietwohnung bei Zahlungsverzug hin. Der BGH hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob die Zahlung der rückst…

Kündigung eines Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs

Heinicke und Kollegen / BGH Urteil vom 16. Februar 2005 - VIII ZR 6/04Ein Mieter war mit 2 Monatsmieten in Zahlungsrückstand geraten. Der Vermieter sprach daraufhin die fristlose Kündigung, hilfsweise die fristgerechte Kündigung des Mietverhältnisses aus. Das Soziala…

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