Keine Auslieferung eines früheren Waffen-SS-Manns

Ein früherer Waffen-SS-Mann, der heute in Bayern lebt und in den Niederlanden zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wurde, wird nicht von Deutschland an die Niederlange ausgeliefert. Dies wurde von der Generalstaatsanwaltschaft bestätigt. Zunächst musste noch untersucht werden, ob der frühere Waffen-SS-Mann tatsächlich deutscher Staatsangehöriger ist. Dies wurde von der …

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Themen: Bayern , Rechtsanwalt , Freiheitsstrafe , Nazi , Faz , Niederlande , Auslieferung , Waffen-ss-mann

Erschienen 19. Juni 2011 auf http://www.anwalt-strafverteidiger.de.

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