Keine Angabe der Steuernummer

BB - Washington.   Anders als in Deutschland, wo ein deutscher Unternehmer seit dem 1. Juli 2002 gemäß § 14 Abs. 1a UStG die Steuernummer in einer Rechnung angeben muss, sollte man das in Amerika unterlassen. Die amerikanische Sozialversicherungsnummer im Briefkopf anzugeben, auf der Webseite zu veröffentlichen oder auf einem Zettel notiert bei sich zu tragen ist nicht ratsam, da die Gefahr des Missbrauches groß ist. Die neunstellige Social Security Number ist ein universelles Personenidentifikationsmittel und sagt viel über das Leben des Besitzers aus. Sie wird für bestimmte Bank- und Steuerzwecke verwandt, die Dritte nichts angehen. Die Nummer benötigt man auch für manche geschäftliche Transaktionen, wie das Einrichten einer Kreditkarte, den Abschluss von Versicherungen oder der Anmeldung eines Telefons. Ist die Nummer öffentlich zugänglich, steht dem kriminellen Missbrauch Tür und Tor offen, was die Opfer teuer zu stehen kommen kann. Ihre Konten können leer geräumt werden, oder unter ihrem Namen können Kredite aufgenommen werden. Der wahre Inhaber der Social Security Number ist sodann beweispflichtig, dass er die Transaktionen nicht getätigt hat, was sich im Einzelfall als schwierig erweisen kann. Vorsicht ist daher in…

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Themen: Deutschland , Rechnung , Unternehmer , Transaktionen , Konten , Kreditkarte , Tor , /usa-recht-2011/j

Erschienen 26. Juli 2011 auf http://anwalt.us.

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