Keine Akteneinsicht bei Umfangsverfahren?

Antwort einer Staatsanwaltschaft auf meine Akteneinsichtsbitte:

Das hiesige Verfahren ist ein Umfangsverfahren. Die Akten können daher nicht überlassen werden.

Es ist immer wieder interessant zu sehen, wie die grundlegenden Rechte eines Beschuldigten und seines Verteidigers von den Strafverfolgungsbehörden mit Füßen getreten werden. Die Aussage, die dahinter steckt, lässt sich im Grunde wie folgt zusammenfassen: Hat man genug…

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Themen: Akteneinsicht , Staatsanwaltschaft
Rechtsgebiet: Strafprozessrecht

Erschienen 28. Februar 2010 auf http://o-c-j.de.

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