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Keine Akteneinsicht (mehr) bei Filesharing?!

am 17.04.2008 von http://blog.mein-recht-im-netz.de

Stellen Rechteinhaber fest, dass es im Internet zu einer Verletzung von Urheber- und/oder Leistungsschutzrechten gekommen ist, so führte in der Regel nur ein Weg zum Verletzer - oder besser gesagt: zum Störer. Dieser Weg führte dabei über die Staatsanwaltschaften, die im Rahmen der strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in Erfahrung bringen konnten, welcher Inhaber eines Internetanschlusses hinter der z.B. beim Filesharing verwendeten IP-Adresse steht. Das LG Saarbrücken bestätigte nun die inzwischen zunehmend ablehnende Haltung der zuständigen Staatsanwaltschaften, sich zur Ausforschung dieser Daten "missbrauchen" zu lassen.
Auch im hier zugrunde liegenden Fall hatten die geschädigten Rechteinhaber Akteneinsicht beantragt. Das Gesuch wurde jedoch durch die Staatsanwaltschaft abgelehnt - und das zu Recht, wie jetzt auch das LG Saarbrücken entschieden hat (vgl. LG Saarbrücken, Beschl. v. 28.01.2008 - 5 (3) Qs 349/07 - 2 (6) Js 682/07).
Die Richter begründeten die Entscheidung mit einer Argumentation, die in der jüngsten Zeit bei den unterschiedlichen Staatsanwaltschaften immer mehr Anhänger findet. Demnach soll eine beantragte Akteneinsicht zu versagen sein, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen - d.h. wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten größer ist als das berechtigte Interesse des Geschädigten, den Akteninhalt kennen zu lernen. Dies werde insbesondere …

LG Saarbrücken: Filesharing: Keine Akteneinsicht für Geschädigte - Allein aus dem Umstand, dass eine bestimmte IP-Nummer einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt noch nicht, dass diese Person die vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung

MEDIEN INTERNET und RECHT / 1. Nach § 406e Abs. 2 Satz 1 StPO ist eine beantragte Akteneinsicht zu versagen, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen der beschuldigten Person entgegenstehen, d.h. wenn deren Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen pe…

LG Saarbrücken: Keine Akteneinsicht bei filesharing (Musiktauschbörsen)

§§ Jur-Blog.de §§ / LG Saarbrücken, Urteil vom 28.01.2008, Az.: 5 (3) Qs 349/07 - Schon im Januar hatt in der kuzen und bündigen Entscheidung das Saarbrücker Gericht dem Interesse an der Geheimhaltung ihrer in den Akten enthaltenen persönlichem Daten den Vorragn geg…

Filesharing: LG Saarbrücken verweigert Akteneinsicht

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LG Saarbrücken: Filesharing: Keine Akteneinsicht für Geschädigte

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RA Jörg Dittrich, LL.M. oec.

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