Keine Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger
Welt Online berichtet, dass Hartz-IV-Empfänger nicht in den Genuss der Abwrackprämie kämen. Die Prämie von 2.500,00 Euro werde zwar
auch an Hart-IV-Empfänger ausbezahlt, wenn die üblichen Voraussetzungen vorlägen. Dieser Betrag werde jedoch als betrachtet und deshalb mit den Hartz-IV-Leistungen verrechnet,
sodass ein Leistungsempfänger im Ergebnis wirtschaftlich von der Prämie nicht profitiere.
Diese Erkenntnis ist richtig.
Nun könnte man zunächst auf den Gedanken kommen, Hartz-IV-Empfänger kämen ohnehin nicht in den Genuss der Abwrackprämie, weil eine
der hierfür zu erfüllenden Voraussetzungen die Anschaffung eines Neu- oder Jahreswagens sei, wofür einem Hartz-IV-Empfänger das
nötige Kleingeld fehlen dürfte. Dies ist jedoch nur die halbe Wahrheit.
Es ist durchaus denkbar, dass ein Hartz-IV-Empfänger das Vermögen für einen solchen neuen Pkw hat. So ist beispielsweise
Schmerzensgeld, das ein Hart-IV-Empfänger erhalten hat, sozialrechtlich als sogenanntes Schonvermögen…
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