Kein Zwangsumgang - oder doch?

Das BVerfG hat gesprochen:

Einerseits soll es einem Elternteil zumutbar sein, zum Umgang mit seinem Kind verpflichtet zu werden, wenn dies dem Kindeswohl dient. Andererseits dient ein Umgang mit dem Kind, der nur mit Zwangsmitteln gegen seinen umgangsunwilligen Elternteil durchgesetzt werden kann, in der Regel nicht dem Kindeswohl.

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Erschienen 1. April 2008 auf http://ra-melchior.blog.de.

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