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Kein Zwang beim Umgang

am 01.04.2008 von http://www.lawblog.de

„Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt“, heißt im Paragraph 1684 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Das Bundesverfassungsgericht hat diese Vorschrift nach meiner Einschätzung heute teilweise außer Kraft gesetzt. Jedenfalls dürfen Elternteile nicht zum Umgang gezwungen werden, da dies in der Regel nicht dem Kindeswohl dient (1 BvR 1620/04).
In dem Fall ging es um einen verheirateten Mann, der mit einer Ehefrau zwe Kinder hat. Aus einer außerehelichen Beziehung stammt ein 1999 geborenen Sohn, für den Unterhalt zahlt, zu dem er aber keinen …

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