Kein Zugverkehr

Wir Hauptstädter sind nun endgültig die Lachnummer der Republik.

Schuld ist nicht etwa der schnellste Justizminister des Landes (der Kollege Braun hatte im Amt des Justizsenators ja eine rekordverdächtig kurze Verweildauer).

Schuld ist vielmehr endgültig die Bahn, über eine Tochtergesellschaft auch der Betreiber der Berliner S-Bahn. Seit mehr als zwei Jahren hat Berlin ein S-Bahnsystem, das die krisengebeutelte Londoner Tube als Hort der Zuverlässigkeit erscheinen lässt. Gestern also war ganz Schluss: Keine S-Bahn-Züge mehr. Ein bisschen Elektrik hat das fragile Konstrukt final zum Einsturz gebracht. Ähnlichkeiten mit der Außendarstellung der FDP sind zufällig.

Wer pünktlich zur Arbeit will, hieß es heute im Radio, dürfe die S-Bahn ohnehin nicht nutzen. Wie wahr: Deutsches Arbeitsrecht ist extrem intolerant gegenüber Zuspätkommern, egal, wie vermeintlich gut ihr Grund ist. Deshalb kann man leider wirklich nur raten, die Finger von einem Verkehrsmittel zu lassen, dessen Unzuverlässigkeit jeder kennt. Abmahnung oder gar Kündigung zu riskieren, weil man der Bahn einen Gefallen tun will, ist wohl kaum sinnvoll. S-Bahn-Ausfälle sind auch kein Fall der (im deutschen Recht eigentlich unbekannten) “höheren Gewalt”. Mit der gleichen Berechtigung ließe sich sonst der Sonnenaufgang (auch zu spät, dieser Tage, irgendwie) als unvorhersehbares Ereignis sehen.

Ob der für Außenstehende völlig unbegreiflich…

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Themen: Berlin , Londoner , Radio , Schluss , Hort , Alltag IM Arbeitsrecht

Erschienen 16. Dezember 2011 auf http://www.reuter-arbeitsrecht.de.

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